Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2013/131
Grunddaten
- Betreff:
-
Konnexitätsvereinbarung mit dem Land über die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für die Wahrnehmung der durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung zusätzlich entstandenen Aufgaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Armin Kalmbach
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kalmbach, Armin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.11.2013
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
Den Kreisen und kreisfreien Städten obliegt als Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Vollzug der Trinkwasserverordnung, die zum 01.11.2011 und 05.12.2012 novelliert wurde. Im Vergleich zur Ausgangsverordnung ergibt sich mit der Novellierung für die zuständigen Behörden durch die zusätzlich entstandenen Aufgaben ein erheblicher personeller Mehraufwand, der aufgrund des Konnexitätsausführungsgesetzes vom Land zu erstatten ist.
Auf der Basis eines umfangreichen Grundlagenbogens zur Ermittlung der konkreten Mehraufwände in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein, dem Landkreistag und dem Städteverband über die Kostenerstattung verhandelt.
Dieser Vereinbarung zufolge, die sich gegenwärtig noch im Unterschriftenverfahren befindet, erstattet das Land den Kreisen und kreisfreien Städten Konnexitätsmittel in Höhe von insgesamt rd. 755.000 € jährlich. Hiervon entfallen auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde rd. 61.000 €. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Kreis im Gegenzug das für die Durchführung der zusätzlichen Aufgaben benötigte Personal einschließlich des erforderlichen Sachaufwandes zur Verfügung stellt.
Die Mittel werden beginnend mit 2013 für zunächst 5 Jahre bereitgestellt. Danach müssen Kreise und kreisfreien Städte die tatsächlichen Fallzahlen belegen. Im Jahr 2017 muss dann dem Land gegenüber dargelegt werden, wie sich der Konnexitätsanspruch tatsächlich entwickelt hat.
Dr. Kalmbach
