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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/111

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

keine

 

Begründung:

Mit Schreiben vom 02.09.2013 beantragt der Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde, dass die Verwendung des jährlich gewährten Zuschusses von

30.100 € im Rahmen eines Gesamtbudgets für drei Jahre erfolgt und danach per Verwendungsnachweis abgerechnet werden kann. Der Vorstand des KJR möchte  dadurch eine höhere Flexibilität bei der Umsetzung der Aufgaben erreichen

(z.B. Anschaffungen oder Veranstaltungen über ein Dreijahresbudget planen und realisieren zu können). Es wird um eine entsprechende Vertragsänderung gebeten.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 6 des Vertrages vom 15.04.2003 zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde e.V. erhält der KJR für seine satzungsgemäßen Aufgaben und den Bereich der Bildungsarbeit (z.B. Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern) für die Dauer des Vertrages einen Zuschuss von 30.100 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Kreisjugendring den jährlichen Zuschuss in Höhe von 30.100 € zukünftig in Form eines Budgets von 90.300 €  für den Zeitraum von drei Jahren zu bewilligen. Innerhalb dieses Zeitraumes erfolgt die jährliche Auszahlung wie bisher in Höhe von 30.100 €. Nicht verwendete Mittel können innerhalb der drei Jahre übertragen werden. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist ein Nachweis über die Verwendung der Mittel vorzulegen und die Mittelabrechnung vorzunehmen. Eine Änderung des Vertrages ist nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich.

 

Durch die Übertragbarkeit der Mittel werden die Gestaltungsmöglichkeiten für den Kreisjugendring erweitert.

 

Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde dieses Verfahren abgestimmt. Das RPA schlägt vor, nach Ablauf von drei Jahren eine Bewertung des Verfahrens vorzunehmen. Gleichzeitig sollte nach Auffassung ein jährlicher Nachweis über die verwendeten Mittel vorgelegt werden, die nicht verwendeten Mittel können innerhalb des Bewilligungszeitraumes übertragen werden.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kreisjugendring den jährlichen Zuschuss in Höhe von 30.100 € für seine satzungsgemäßen Aufgaben und den Bereich der Bildungsarbeit zukünftig in Form eines Budgets von 90.300 € für den Zeitraum von drei Jahren zu bewilligen. Innerhalb dieses Zeitraumes erfolgt die jährliche Auszahlung wie bisher in Höhe von 30.100 €. Nicht verwendete Mittel können innerhalb der drei Jahre übertragen werden. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der Nachweis über die Verwendung der Mittel vorzulegen.  

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Christina Mönke

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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