Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/116
Grunddaten
- Betreff:
-
SchulsozialarbeitFortführung der Förderung ab 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Annelene Schlüter
- Ansprechpartner/in:
- Schmidt, Norbert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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13.11.2013
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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18.11.2013
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Sachverhalt
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
keine
Sachverhalt:
Im Rahmen der Regelungen zum Sozialgesetzbuch II wurden bis Ende 2013 Mittel für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde in Abstimmung mit den Kommunen ein Verfahren zur Mittelvergabe entwickelt und Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit erlassen. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2013.
Die Landesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SBG II vorgelegt, der vorsieht, dass die nicht verausgabten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahr 2011 für Schulsozialarbeit oder Jugendhilfe verwendet werden dürfen.
Die Höhe der nicht verwendeten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beträgt 920.000 €.
Der Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreises hat bereits im August 2013 empfohlen, unter der Voraussetzung, das aus den Jahren 2011 und 2012 nicht verbrauchte Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung stehen und die gesetzlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, diese Mittel für Schulsozialarbeit zu verwenden. Ein Konzept für die dauerhafte inhaltliche und finanzielle Sicherstellung der Schulsozialarbeit soll zeitnah erarbeitet werden.
Bei Abstimmungsgesprächen mit dem Gemeindetag wurden folgende Vorschläge vorgestellt und abgestimmt:
Der Kreis fördert Schulsozialarbeit für weitere zwei Jahre.
Zur Verfügung gestellt werden die nicht verbrauchten Mittel (BuT) in Höhe von 460.000 € pro Jahr. Eine Eigenbeteiligung der Träger wird erwartet.
Gefördert werden bis zu 75 % der nachgewiesenen Personalaufwendungen.
Jedem Schulträger steht ein maximaler Förderbetrag zur Verfügung.
Die Berechnung dieses Betrages erfolgt auf der Grundlage eines Verteilerschlüssels, der die Zahl der Schülerinnen und Schüler und mehrere Belastungsfaktoren berücksichtigt.
Die oben angeführten Vorschläge und die Einzelheiten zum Verfahren der Vergabe der Mittel wurden in der Arbeitsgruppe „Schulsozialarbeit“ unter Beteiligung der Vertretungen der Kommunen am 24.10.2013 erörtert.
Die Verwaltung hatte ergänzend die Einführung eines Mindeststandard (1/2 Stelle pro Schulträger) zur Diskussion gestellt. Dieser Vorschlag wurde kontrovers diskutiert. Für kleinere Schuleinheiten wird hier eine Überforderung gesehen.
Bisher wurde die Schulsozialarbeit in Förderzentren nicht gefördert. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, das Förderzentrum Eckernförde in die Förderung aufzunehmen.
Das Förderzentrum Eckernförde ist eine Ausnahme, da dort im Gegensatz zu anderen Förderzentren Schüler in eigenen Klassen unterrichtet werden.
Angesprochen wurde auch die weitere Förderung privater Schulträger.
Dem Kreistag wird empfohlen, die vorgelegten Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,3 kB
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