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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/118

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: ./.

 

 

2. Sachverhalt:

Der Omnibus-Verband-Nord (OVN) hat mit Schreiben vom 04.03.2013 für die Erhöhung des Entgeltes zur Schülerbeförderung um Zustimmung des Kreistages des Kreises Rendsburg-Eckernförde gebeten. Unter Berücksichtigung der Erhöhung der Sachkosten sowie des Tarifabschlusses zur Erhöhung der Personalkosten wurde durch den OVN zur Dynamisierung des Schulvertrages eine Erhöhung des Preis-Index zur Schülerbeförderung in Höhe von insgesamt 4,91 % zum 01.02.2013 ermittelt.

Seit dem Schuljahr 2005/2006 verzichten die Verkehrsunternehmen des OVN im Rahmen der Optimierung der Schülerbeförderung auf eine Erhöhung der in den Verträgen mit den Schulträgern geregelten Entgelte aufgrund von Personalkostensteigerungen. Verkehrsbetriebe, wie Autokraft GmbH, T.H. Sievers GmbH, Morten Andreßen GmbH & Co. KG, u.a. sind im OVN zusammengeschlossen und führen gemeinsam Tarifverhandlungen.

In der letzten Tarifverhandlung wurde in diesem Jahr beschlossen, dass eine Erhöhung der Personalkosten im Rahmen einer Dynamisierung der Schulverträge zum 01.02.2013 erfolgen wird.

Für den Bereich der Beschaffungskosten für Betriebsstoffe und Fahrzeuge werden Kostensteigerungen nur auf der Grundlage einer Indexregelung des statistischen Bundesamtes an die Schulträger weitergegeben. Diese Regelung galt zunächst bis zum 31. Juli 2008.

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Bildung vom 7. April 2008 wurde beschlossen, die Indexregelung bis zum 31. Juli 2012 zu verlängern und zum Schuljahr 2008/2009 einmalig den Anteil der Personalkosten um den Prozentsatz der Tarifanpassung für den Bereich der Verkehrsunternehmen zu erhöhen.

Eine Entscheidung über eine weitere Verlängerung unter nochmaliger Berücksichtigung der Personalkosten wurde im Jahr 2012 aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen im Omnibus Verband Nord (OVN) zurückgestellt.

Die Tarifverhandlungen des OVN wurden in diesem Jahr rückwirkend zum 01.07.2012 abgeschlossen. Eine Lohnerhöhung wurde für den vergangenen Zeitraum durch Einmalzahlungen an das Personal ausgeschüttet. Bei Ermittlung des Preisindex wurden diese Zahlungen bereits berücksichtigt, so dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde aufgrund der Personalkostensteigerung keine rückwirkenden Zahlungen an die Verkehrsunternehmen zu leisten hat.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, der vorgesehenen Fortschreibung der Indexregelung zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Nach jetzigem Kenntnisstand würden auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde als Träger der Schülerbeförderung Mehrkosten für das Schuljahr 2013/2014 in Höhe von ca. 203.000,-- € zukommen. Unter Berücksichtigung der Dynamisierung des Schulvertrages zum 01.02.2013 entstehen somit für das Haushaltsjahr 2013 für 10 Monate Mehrkosten in Höhe von ca. 170.000,-- €. Haushaltsmittel für die Deckung der Mehrkosten im Jahr 2013 sind vorhanden. Im Haushaltsjahr 2014 werden für 12 Monate Mehrkosten in Höhe von ca. 203.000,-- € entstehen. Da die Abrechnung der Schülerbeförderung zeitverzögert für das jeweilige Schuljahr erfolgt, ist derzeit davon auszugehen, dass eine Deckung der Mehrkosten in 2014 möglich ist.

Die Mehrkosten, die allein von den örtlichen Schulträgern zu 1/3 getragen werden, wurden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

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Anlagen

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