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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/077

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Beigefügt ist das Festpreisangebot der AWR vom 25.9.2013 für das Jahr 2014. Vorausgesetzt ist hier, dass die Beschlüsse zur Einführung der Regelbiotonne positiv gefasst worden sind.

 

Das Festpreisangebot wurde von der Verwaltung geprüft. Die einzeln aufgeführten Positionen sind plausibel und nachvollziehbar. Die Aufteilung der Positionen in die Bereiche „private Haushalte“ und „anderer Herkunftsbereich“ ist nachvollziehbar und wurde soweit möglich direkt dem jeweiligen Bereich zugeordnet (z.B. im Bereich der Kosten für Sammlung und Transport und im Bereich der Aufwendungen und Erlöse im Bereich der Selbstanlieferer).

 

Für die Verwertungserlöse für Altpapier in 2014 wird vorgeschlagen, wie 2013 in Form eines Korridors abzurechnen, wobei die Höhe des Korridors 10 % betragen soll.

Für die Abwicklung der Positionen, die sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Neumünster und dem Kreis Plön ergeben, wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr nach dem Prinzip der Selbstkostenerstattung abzurechnen, da der Kreis auf Grund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nur die tatsächlich angefallenen Mengen vergütet bekommt. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Einführungsphase der Regelbiotonne anhand von Selbstkostenerstattung abzurechnen.

 

Das beigefügte Festpreisangebot enthält auf den Seiten 5 – 10 vertiefende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen. Die Kosten des Festpreises Netto steigen um 5,7 % gegenüber 2013. Die Erhöhung des Festpreises resultiert im Wesentlichen aus der Einführung der Regelbiotonne und den gesunkenen Erlösen für PPK und Altmetall. Ausgleichend wirken die positiven Erlöse aus den Alttextilien und eine Neuregelung im Umsatzsteuerrecht (tauschähnlicher Umsatz). Durch die Verringerung der Umsatzsteuer liegt der Festpreis brutto nur rd. 2,9 % über dem Festpreis des Vorjahres.

 

Für den Fall, dass der Umwelt- und Bauausschuss die Einführung der Regelbiotonne ablehnt, wird das Festpreisangebot dementsprechend angepasst vorgestellt.

 

Um vertraulichen Umgang mit den Erläuterungen und Einzelpositionen zum Festpreis wird gebeten.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 25.9.2013 in Höhe von netto 12.492.000 €, bzw. brutto 14.900.000 € unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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