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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/074

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Die Festpreisvereinbarung der AWR sieht in einer Variante vor, dass für jeden Haushalt, der bisher noch keine Biotonne angemeldet hat, eine 120 l-Biotonne bereitgestellt wird. Hintergrund ist, dass nach § 11 Absatz 1 KrWG Bioabfälle spätestens ab 1.1.2015 getrennt zu sammeln sind.

Seit 1.4.1995 gibt es bereits das getrennte Sammelsystem im Kreisgebiet. § 3 Absatz 7 der Abfallwirtschaftssatzung Rendsburg-Eckernförde sieht bisher vor, dass ein Antrag auf Befreiung von der Anschluss- und Überlassungspflicht gestellt werden kann, „wenn auf dem angeschlossenen Grundstück eine sachgerechte Kompostierung aller dort anfallenden kompostierbaren Abfälle vorgenommen wird (Eigenkompostierung)“. Eine Kontrolle der tatsächlichen Eigenkompostierung seitens der AWR ist bewusst zur Förderung der Freiwilligkeit unterblieben. Trotz mehrerer Aufklärungs- und Werbungskampagnen liegt der Anschlussgrad derzeit nur bei 50 %.

Sortieranalysen haben ergeben, dass der Bioanteil in der Restmülltonne immer noch erheblich (bis zu 40%) ist. Der hohe Anteil ist dadurch zu erklären, dass Küchenabfälle und problematisches Pflanzenmaterial nicht auf dem eigenen Kompost landen, weil hierfür i. d. R. die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Als Konsequenz benötigt aus der täglichen Lebenserfahrung heraus fast jeder Haushalt zumindest für die genannten Abfälle eine Biotonne.

Im Sinne des § 7 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat die Verwertung von Abfällen Vorrang vor der Beseitigung. Eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen ist tatsächlich aber nur bei getrennter Erfassung möglich.

Aus ökologischer Sicht ist eine Verbesserung der getrennten Erfassung von Biogut anzustreben, da durch dessen Verwertung bei der ABE (AWR Bio Energie) zunächst Biogas und daraus dann Strom und Wärme produziert wird.

Betriebswirtschaftlich führt die Einführung zunächst zu Mehrkosten von 400.000 € in 2014 und ab 2015 ca. 1 Mio. € jährlich. Es müssen ca. 50.000 Abfallbehälter neu zur Verfügung gestellt und verteilt werden. Daraus resultieren zusätzliche Kosten bei der Abfuhr. Außerdem ist durch mehr Grüngut, das bisher eigenkompostiert wurde, mit insgesamt höheren Mengen zu rechnen. Wenn sich das Trennverhalten des Bürgers anhaltend verbessert, so dass sich die gesamte Restmüllmenge reduziert, kann ein erheblicher Teil der Kosten durch Einsparungen bei der Restmüllentsorgung kompensiert werden. Die Entsorgung des Restabfalls bei der MBA (Mechanisch biologische Anlage) Neumünster ist doppelt so teuer wie die Verwertung des Bioabfall bei der ABE.

Entgegen der letzten Abfallentgeltberechnung für die Jahre 2012-2014 bestehen für den Abrechnungszeitraum 2015-2017 weiterhin noch Rückstellungen von voraussichtlich 3,2 Mio. €, so dass die AWR die Einführung der Regel-Biotonne ohne Entgelterhöhung erwartet. Die Bürger, die bisher das Angebot der Biotonne nicht angenommen haben, müssten mit Zusatzentgelten von max. 2,50 € für 120 l Bioabfallvolumen zweiwöchentlich rechnen.


Durch ein besseres Trennverhalten des Bioguts ein besseres Trennverhalten einstellt kann der Kunde im Gegenzug seine Restmüllmenge reduzieren und wird damit ein geringeres Entgelt als vorher zahlen (Ersparnis von 80l Restmüll zweiwöchentlich auf 40l 2,50 €/Monat).


Zusammenfassend erscheint die Planung sinnvoll, da die stoffliche Abfallverwertungsquote merklich steigen und dabei zusätzliche Bioenergie erzeugt werden wird. Durch eigenes Sammelverhalten können die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Abfallentgelte positiv beeinflussen und werden damit trotz des zusätzlichen Angebots einer Biotonne nicht finanziell beeinträchtigt. Der ökologische Vorteil und die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind gegeben, so dass dem Umweltausschuss empfohlen werden kann, die Regelbiotonne mit den entsprechenden Satzungsänderungen zu beschließen.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt die Einführung der Regelbiotonne.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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