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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/073

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Die Stadt Eckernförde hat die Inkommunalisierung von Wasserflächen in der Eckernförder Bucht vom Kranzfelder Hafen bis Kiekut beim Innenministerium, Kommunalabteilung IV.31, beantragt.

 

Vom Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist die Zustimmung bezüglich der Inkommunalisierung erforderlich, da es sich hier um eine Veränderung der Kreisgrenzen handelt. Die Kreisfläche wird sich um rund 2.8 Mio m² vergrößern. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde bleibt weiterhin der viertgrößte Kreis Deutschlands.

 

Wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse sind nicht erforderlich.

Der Umfang der Zuständigkeiten und Aufgaben bei der Wasserbehörde wird sich nach derzeitiger Kenntnislage nicht verändern, da die Zuständigkeiten an der Ordnung der Gewässer und nicht an der Kreisgrenze festgemacht sind. Es bleibt ein Gewässer 1. Ordnung, die Gefahrstoffunfallzuständigkeit bleibt somit an der Uferlinie bestehen.

 

Da sich die Anzahl der Einwohner durch die Grenzverlegung nicht ändert, ist keine Änderung von Zuweisungen oder Umlagen zu erwarten.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag die Zustimmung zur Inkommunalisierung.
Der Kreistag beschließt im Anschluss seine Zustimmung.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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Anlagen

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