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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

Für die Einführung eines ehrenamtlichen Kulturbeauftragten sind Haushaltsmittel durch den Kreistag in Höhe von insgesamt 15.000 € im Jahr 2013 zur Verfügung gestellt worden.

 

Es sei vorgesehen, den ehrenamtlichen Kulturbeauftragten im Haus der Kulturverbände anzusiedeln. Die hierfür entstehenden Kosten (Büro- und Sachausstattung), die Abgeltung von Kosten für die Inanspruchnahme anteiliger Sekretariatsaufgaben sowie die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Kulturbeauftragten sind aus den bereitgestellten Mitteln von 15.000 € pro Jahr zu decken. Darüber hinaus stehe dann der Restbetrag als Fördermittel für kulturelle Zwecke zur Verfügung.

 

Weitere Mittel aus der Ausschüttung der jeweiligen Geschäftsjahre der Förde Sparkasse sowie aus Budgetüberschüssen zur Vergabe für kulturelle Maßnahmen stünden auch zur Verfügung, mit denen jedoch nicht zwangsläufig jährlich kalkuliert werden könne.

 

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.2013 einstimmig das Anforderungsprofil für den ehrenamtlichen Kreisbeauftragten für Kulturangelegenheiten beschlossen und die Verwaltung gebeten, einen Satzungsentwurf einschließlich einer Entschädigungsregelung für einen ehrenamtlichen Kreisbeauftragten für Kulturangelegenheiten zu erstellen.

 

Auf den als Anlage beigefügten Entwurf einer Satzung des Kreises über die Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Kreisbeauftragten für Kulturangelegenheiten mit Stand vom 30.07.2013 wird insoweit verwiesen und dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, dass dem Kreistag empfohlen wird, dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf über die Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Kreisbeauftragten für Kulturangelegenheiten zuzustimmen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja

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Anlagen

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