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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sachverhalt: 

Dem Kreis Rendsburg-Eckernförde obliegen als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger (ÖrE) die Rechte und Pflichten, eine geordnete und zukunftsgerichtete, an den Vorgaben des Bundes sowie des Landes Schleswig-Holstein orientierte Abfallentsorgung in seinem Hoheitsgebiet zu organisieren. Zu diesen Pflichten gehören gemäß § 4 Absatz 1 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes das Aufstellen von Abfallwirtschaftskonzepten (AWK) sowie auch deren regelmäßige Fortschreibung (mindestens alle fünf Jahre).

Das Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2013-2017 wurde wie auch das zuletzt gültige von der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWR) erarbeitet.

Änderungen sind hinsichtlich der Bioabfallerfassung zu erwarten, da ab 2015 nach § 11 Abs. 1 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) eine getrennte Sammlung zu erfolgen hat.

Der Entwurf des Konzepts ist mit der obersten Abfallentsorgungsbehörde, den anliegenden Kreisen, kreisfreien Städte und dem Umwelt- und Bauausschuss des Kreises abgestimmt worden.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird lt. Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 27.06.2013 empfohlen, dem Abfallwirtschaftskonzept zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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