Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Knut Arp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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12.09.2013
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Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Landschaftspflegemaßnahmen entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung (Anlage B) zu bezuschussen.
Begründung:
Der Kreis fördert seit 1986 Biotoplenkungsmaßnahmen, die von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände oder von vergleichbaren Organisationen auf der Grundlage langfristig angelegter Konzepte durchgeführten wurden, im Rahmen seiner Richtlinie. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die entsprechenden Vorlagen der Vorjahre verwiesen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.02.2004, wie vom Umwelt- und Bauausschuss empfohlen, beschlossen, unter der Haushaltsstelle 3601.718 Mittel für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftspflege einzustellen. In den Haushaltsjahren 2009 und 2010 wurden jeweils 10.000 € veranschlagt. Durch die Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz auf 9.000 € reduziert.
Der Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 17.03.2013 ist als Anlage A beigefügt.
Weitere Anträge sind nicht eingegangen.
Die von der Verwaltung zu Förderung vorgeschlagenen Positionen sind in der als Anlage B beigefügten Tabelle erfasst
Ein wesentlicher Teil der Flächen durch langjährige Pachtverträge gesichert werden konnte. Diese haben fortlaufend Bestand.
Bei den Kostenansätzen für die Pflegemahd einzelner Flächen ist zu berücksichtigen, dass die Areale in der Regel klein und schwer zugänglich oder auch als Feuchtgebiete kaum zu befahren sind, so dass nur kleine Maschinen eingesetzt werden können bzw. lediglich Handarbeit für die Pflege in Betracht kommt.
Gem. den Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maß-nahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege beträgt der Fördersatz 75%. Mit den geplanten Förderungen wird der Haushaltsansatz von 9.000 € vollständig ausgeschöpft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3,4 MB
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