Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2013/060
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.2 Soziale Sicherung
- Bearbeiter/in:
- Uwe Radant
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Sozial- und Gesundheitsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
12.09.2013
|
Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (MdI) hat mit Erlass vom 10.07.2013 mitgeteilt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) davon ausgeht, dass angesichts der aktuellen Entwicklung ein Gesamtzugang im Jahr 2013 von 100.000 Asylerstantragstellern nicht mehr ausgeschlossen erscheint. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 64.539 Asylsuchende aufgenommen, in Schleswig-Holstein waren es 22.77 Personen. Auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt wurden im letzten Jahr insgesamt 2.076 Personen. In Anlehnung an diese Prognose müsste nach den Ausführungen des MdI in diesem Jahr mit einem Zugang von 3.350 Erstantragstellern gerechnet werden. Im ersten Halbjahr 2013 sind die Zugänge in Schleswig-Holstein gegenüber dem Vergleichszeitraum 2012 um rund 96% gestiegen. Das MdI bittet, die Prognose bei den Planungen zu berücksichtigen.
Die Zahl der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen empfangenden Personen hat sich im kreis Rendsburg-Eckernförde in den Jahren 2005 bis 31.12.2012 wie folgt entwickelt:
Jahr |
| Anzahl |
31.12.2005 |
| 527 |
31.12.2006 |
| 457 |
31.12.2007 |
| 388 |
31.12.2008 |
| 353 |
31.12.2009 |
| 356 |
31.12.2010 |
| 387 |
31.12.2011 |
| 454 |
31.12.2012 |
| 554 |
30.06.2013 |
| 593 |
Die erhöhte Zahl der Leistungen empfangenen Personen wird bereits im laufenden Jahr voraussichtlich zu einem Anstieg der im Haushalt 2013 im Teilplan 313 101 veranschlagten Transferaufwendungen um 695.000 € (von 2.365.000 € auf 3.060.000 €) führen.
Für das Jahr 2014 wird mit einer weiteren Steigerung der Transferaufwendungen auf 3,3 Mio. € gerechnet. Zu Grunde liegt dabei die Steigerung der Leistungsbezieher (LB) am 30.06.2013 (= 593) gegenüber dem Stand am 31.12.21012 (= 554) mit 7% (+ 42 LB) bei durchschnittlichen Aufwendungen pro Leistungsbezieher (5.233,81 €) aus dem Ergebnis 2012.
Gegenüber dem ursprünglichen Planwert 2013 ergibt sich dadurch bei den Transferaufwendungen für 2014 eine Steigerung von rd. 39%. Nach einem Bericht in der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ am 22.03.2013, in dem Innenminister Breitner zitiert wird, hat er erklärt, dass die im Jahr 2013 für die Erstattung an die Kommunen derartiger Leistungen in den Landeshaushalt eingestellten 27,0 Mio. € nicht reichen werden und im Haushaltsentwurf 2014 nunmehr 36,0 Mio. € vorgesehen seien. Demnach geht auch das Land von einer Steigerung der Transferaufwendungen in der Größenordnung von 1/3 aus. Das Land Schleswig-Holstein trägt 70 % der Nettoaufwendungen der Kreise und kreisfreien Städte.
