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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2013/037

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Die Budgetergebnisse 2012 wurden durch die Stabsstelle Finanzen ermittelt. Die Fachbereiche hatten Gelegenheit, zu den Budgetergebnissen 2012 Stellung zu nehmen.

Die Stellungnahmen wurden im Rahmen der Beschlussvorschläge zur Übertragung der Budgetüberschüsse berücksichtigt.

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 12.12.2011 wurden geänderte Budgetregelungen für das Haushaltsjahr 2012 in Kraft gesetzt. Der Haushalt 2012 wird mit einem negativem Ergebnis in Höhe von 2.398.083,91 € abschließen. Auch für das Haushaltsjahr 2013 wird ein negatives Ergebnis erwartet.

 

a) Budgetergebnisse Schulen

 

Die Ergebnisse der Budgets der Schulen sind in der Anlage 1  zusammengefasst. Die Überschüsse aus dem Bereich der Schulen in Höhe von 9.600,00 € werden als investive Übertragung den Planansätzen des Haushaltsjahres 2013 zugeschlagen.

 

 

 

b) Budgetergebnisse Ausschüsse

 

Die Budgets der Ausschüsse  - freiwillige Leistungen - schließen mit einem Überschuss von 100.139,40 € ab, die sich wie folgt verteilen (siehe auch Anlage 2):

 

 

 

Ausschuss

Budgetergebnis 2012

Davon Finanzhaushalt

Hauptausschuss

5.606,34 €

0,00 €

Ausschuss f. Schule, Sport, Kultur und Bildung

7.784,90 €

166,66 €

Jugendhilfeausschuss

104.463,41 €

0,00 €

Sozial- und Gesundheitsausschuss

-29.463,35 €

0,00 €

Umwelt, Verkehrs- und Bauausschuss

11.748,10 €

0,00 €

Summe

100.139,40 €

166,66 €

 

Zur Berechnung der Budgetergebnisse der Ausschüsse werden folgende Hinweise gegeben:

 

Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung:

 

Sämtliche Erlöse und Aufwendungen des  Teilplanes „Schülerbeförderung“ sind in das Budgetergebnis Verwaltung eingeflossen und verringern dort den Gesamtüberschuss des Budgets 25208 – Allgemeine Schulangelegenheiten -.

Im diesem Budget sind die vom Kreis eingezogenen Erträge aus der gesetzlich vorgeschriebenen Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten enthalten.

 

 

Jugendhilfeausschuss:

 

Die investive Förderung zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter dreijährige ist bei der Berechnung des Budgetergebnisses nicht berücksichtigt. Bei diesem Programm handelt es sich um ein festes Budget über die Laufzeit von 4 Jahren. Die Gesamtaufwendungen von insgesamt maximal 13 Mio. € Bundes-/Landesmitteln und rd. 1,3 Mio € Kreismittel können über diesen Gesamtzeitraum abgerufen werden.

 

 

Die Budgetüberschüsse 2012 in Höhe von 100.139,40 € können aufgrund der voraussichtlich negativen Jahresergebnisse 2012 und 2013 grundsätzlich nicht übertragen werden. Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften ist bei der Übertragung von Budgetüberschüssen dem Haushaltsausgleich Vorrang zu gewähren. Diese Regelung wurde auch in die Budgetrichtlinien des Kreises ab 2012 mit aufgenommen. Ausnahmen von dieser Regelung sind nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes nur zulässig, wenn stichhaltige Begründungen für die Übertragung der Aufwendungen vorliegen.

 

 

 

c) Budgetergebnisse Verwaltung

 

Die Budgetergebnisse der Verwaltung können der Anlage 3 entnommen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Ergebnisse aus Sachaufwendungen.

 

Die Finanzbuchhaltung hat dabei ein positives Budgetergebnis der Verwaltung (Sachaufwendungen) in Höhe von insgesamt 836.620,70 €  nach folgenden Regeln ermittelt:

 

  1. Die Ermittlung der Budgetergebnisse erfolgte nach den ab dem Haushaltsjahr 2012 geltenden Budgetrichtlinien.
  2. Bei der Berechnung des Überschusses wurden die Personalaufwendungen an dieser Stelle außer Acht gelassen.

 

Von diesem Budgetergebnis wird ein Teilbetrag in Höhe von 17.246,63 € in das Folgejahr übertragen. Dieser Betrag beinhaltet die erzielten Mehrerlöse der Gleichstellungsbeauftragten in Höhe von 2.246,63 € und 15.000,00 € für die Erstellung einer Übersichtskarte „Kiesabbau“ für die Untere Naturschutzbehörde.

 

Die restlichen Budgetüberschüsse der Verwaltung werden gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen und nach § 4 Abs. 2 der geltenden Budgetrichtlinien aufgrund der voraussichtlich negativen Jahresergebnisse 2012 und 2013 nicht übertragen.

 

 

d) Personalbudgets

 

Im Zuge der Beschlussfassung zur Haushaltskonsolidierung hat der Kreistag am 28.06.2010 u.a. folgende Beschlüsse zum Umgang mit den Personalaufwendungen gefasst:

 

  1. Das im Haushaltsplan 2010 bewilligte Budget für Personalkosten für die Kreisverwaltung (ohne Stabsstelle 04 – Koordinierungsstelle soziale Hilfen sowie ohne Arbeitsgemeinschaft SGB II) in Höhe von 26.194.000 € soll auch in den Jahren 2011 und 2012 dem Landrat als gedeckeltes Budget zur Verfügung gestellt werden.
     
  2. Aus diesem Budget sind sämtliche Personalaufwendungen zur Wahrnehmung der derzeitigen Aufgaben der Kreisverwaltung zu bestreiten. Eine Anpassung des Budgets aufgrund von Tariferhöhungen, Besoldungserhöhungen etc. findet nicht statt. Innerhalb dieses Budgetrahmens sind die Personalaufwendungen der Teilergebnispläne untereinander deckungsfähig.
     
  1. Überschüsse im Budget für Personalkosten in den Jahren 2010 und 2011 dürfen zu 100 % in das Folgejahr übertragen werden.

 

Budgetüberschüsse aus dem Jahr 2010 wurden nach 2011 übertragen. Der Überschuss aus 2011 wurde nicht übertragen, aber bei der Berechnung des Überschusses 2012 berücksichtigt. Für das Jahr 2012 ergibt sich in dem Budget für Personalkosten folgendes Ergebnis:

 

Planung 2012

Ergebnis 2012

Fehlbetrag 2012

26.447.100,00

26.631.173,76

184.073,76

 

Erwartungsgemäß war das Personalbudget für 2012 nicht auskömmlich, so dass sich der genannte Fehlbetrag ergab. Aus der Fortschreibung der Ergebnisse des Personalbudgets 2010 bis 2012 ergibt sich nach Berücksichtigung des Fehlbetrages 2012 folgendes Ergebnis: 972.294,95 €.

 

Aufgrund der voraussichtlich negativen Jahresergebnisse 2012 und 2013 erfolgt keine Übertragung des Überschusses „Personalkosten“. Die Mittel werden im Rahmen eines Nachtrages oder über-/außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2013 gesondert bereitgestellt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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