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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2013/032

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

In der Sitzung am 06.09.2012 wurden die Mitglieder des Hauptausschusses anlässlich eines Verfahrens bei der Stadt Husum über die Anwendbarkeit des  § 15 Abs. 1  des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) bei der Besetzung der Organe von Gesellschaften mit Kreisbeteiligung informiert.

 

In der entsprechenden Mitteilungsvorlage wurde dargestellt, dass das Gebot der hälftigen Berücksichtigung von Frauen und Männern bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Kommissionen, Beiräten, Ausschüssen, Vorständen, Verwaltungs- und Aufsichtsräten und vergleichbaren Gremien – auch und gerade in privatwirtschaftlichen Gesellschaften – grundsätzlich rechtlich zwingend sei. Ausnahmen seien lediglich in atypischen Fällen zulässig.

 

Nach der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 17.06.2013 wurde der Landrat von der Gleichstellungsbeauftragten mit Schreiben vom 21.06.2013 gebeten, gem. § 38 KrO Widerspruch gegen die Entsendungsbeschlüsse einzulegen, die nicht § 15 Abs. 1 GstG entsprechen. Dabei handele es sich um folgende Gremien:

 

 

 

 

 

 

 

 

Den Beschlüssen wurde nicht widersprochen. Die Begründung ist dem Schreiben des Landrates an die Gleichstellungsbeauftragte vom 26.06.2013, welches als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen.

 

Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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