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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: ./.

 

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Auf das anliegende Antragsschreiben der SPD-Kreistagsfraktion vom 24.06.2013 und die angekündigte mündliche Begründung in der Sitzung wird verwiesen.

 

Am 01. April 2011 wurde von der Bundesregierung das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) eingeführt. Es soll Kindern und Jugendlichen  von Langzeitarbeitslosen, Niedrigverdienern und Wohngeldbeziehern die Teilnahme an Schulmittagessen, Lernförderung und Klassenfahrten ermöglichen. Auch die Schülerbeförderung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie zum Beispiel die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Musikschulen gehören dazu.

 

 

 

Der Bund beteiligt sich mit 5,4% vom Nettoaufwand der Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II für die Ausgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes nach § 28 SGB II und § 6b BKKG.

 

 

 

2011

2012

Bundesanteil

(5,4% an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II für BuT-Leistungen nach dem SGB II und § 6 BKKG)

 

 

 

1.685.671,08 €

 

 

 

1.663.038,14 €

abzügl.

 

 

Leistungen für BuT

im Rahmen

  • SGB II
  • § 6 BKKG

 

 

503.402,03 €

256.035,21 €

 

 

713.720,66 €

425.708,90 €

Nicht verausgabte

Bundesmittel

 

926.233,84 €

 

523.608,58 €

 

 

Für die tatsächlich in 2011 und 2012 nicht verausgabten Bundesmittel wurden hier Sonderposten gebildet.

 

 

Das Landesrecht schreibt eine Zweckbindung der Mittel vor, so dass eine Verausgabung für andere Zwecke oder eine Zuführung zu den allgemeinen Haushaltsmitteln des Kreises nicht in Betracht kam/kommt. Das Land Schleswig-Holstein hat allerdings angekündigt, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Änderung des AG-SGB II/BKKG vorzulegen, mit der u.a. die „Öffnung“ der in 2011 (und – vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung auf Bundesebene – in 2012) nicht verbrauchten BuT-Mittel geregelt werden soll. Nach Einschätzung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages dauert ein solches Gesetzgebungsverfahren in der Regel mindestens ein halbes Jahr, so dass mit einem Inkrafttreten der Neuregelung jedenfalls nicht vor Januar 2014 zu rechnen ist.

 

Neben dem Anteil von 5,4% für die BuT-Leistungen beteiligte sich der Bund u.a. bis einschl. 2013 für die Schulsozialarbeit und das Hortmittagessen mit einem Anteil in Höhe von 2,8% der Nettoaufwendungen KdU SGB II.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die dafür in den Jahren 2011 und 2012 aufgewendeten und für 2013 kalkulierten Aufwendungen gestalten sich wie folgt:

 

 

2011

2012

2013 (geplant)

Bundesbeteiligung (2,8% des KdU-Aufwandes) für

-          Schulsozialarbeit und

-          Hortmittagessen

 

 

 

874.051,67 €

 

 

 

862.316,07 €

 

 

 

843.000,00 €

Davon:

wurden/werden für das Hortmittagessen vorgehalten

 

25.000,00 € *

 

25.000,00 € *

 

25.00,00 €

entfielen/entfallen auf die  Schulsozialarbeit  

 

849.051,67 €

 

837.316,07 €

 

818.000,00 €

 

 

 

 

Radant

 

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Beschlussempfehlung

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Hauptausschuss wird empfohlen, unter der Voraussetzung, dass aus den Jahren 2011 und 2012 nicht verbrauchte Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung stehen und die gesetzlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, in der bisher bewilligten Höhe Mittel für die im Bildungs- und Teilhabepaket bisher vorgesehene Aufgabe der „Schulsozialarbeit“ zu verwenden. Die Mittel sollen möglichst so aufgeteilt werden, dass in gleicher Höhe wie bisher (Anteil „Bundesmittel“) pro Jahr die Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 hinaus kreisweit gefördert wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Begründung

 

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