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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

Mit Beschluss vom 17.12.2012 hat der Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Nordkolleg Rendsburg GmbH mit der Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Trägerschaft, des Betriebs und der Erhaltung einer Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtung mit Hauptsitz in Rendsburg und der Förderung der kulturellen Bildung und Kultur im Kreis Rendsburg-Eckernförde betraut, um eine beihilferechtskonforme Gestaltung der Zahlungen an das Nordkolleg sicherzustellen.

 

Zur Abdeckung des in 2012 erwirtschafteten Verlustes haben die beiden Hauptgesellschafter der Nordkolleg Rendsburg GmbH, der Kreis Rendsburg-Eckernförde und die Stadt Rendsburg, dieser insgesamt 144.000 € (davon 96.000 € der Kreis Rendsburg-Eckernförde und 48.000 € die Stadt Rendsburg) in Form eines bedingt rückzahlbaren Ertragszuschusses gewährt. Um diesen einmaligen Zuschuss entsprechend den EU-beihilferechtlichen Rahmenbedingungen des sog. Freistellungsbeschlusses gewähren zu können, ist Folgendes zu beschließen:

 

 

  1. Der Beschluss des Kreistages Rendsburg-Eckernförde vom 17.12.2012 zur Betrauung der Nordkolleg Rendsburg GmbH zur Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Trägerschaft, des Betriebs und der Erhaltung einer Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtung mit Hauptsitz in Rendsburg und der Förderung der kulturellen Bildung und Kultur im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird nach dem 2. Spiegelstrich in Ziffer IV. Abs. 2 wie folgt ergänzt (Fettdruck):

 

Ziffer IV. Ausgleichszahlungen

  1. (2) „Der tatsächliche Ausgleich der zur Ausführung der gemeinwirtschaftlichen Leistung benötigten Kosten erfolgt

-          durch Zahlungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde gem. § 11 Abs. 2 der Gesellschaftssatzung der Nordkolleg GmbH in der Fassung vom 2. Dezember 2011

-          durch die zinslose Gewährung von eigenkapitalersetzenden Darlehen in den Jahren 2004 bis 2011 (ersparte Aufwendung)

-          durch die Gewährung eines zinslosen und bedingt rückzahlbaren Ertragszuschusses in Höhe von 96.000 Euro zum Ausgleich des Jahresverlustes 2012 (Vereinbarung zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Nordkolleg GmbH vom 18./20.06.2013)

-          durch den dem Gesellschaftsanteil des Kreises Rendsburg-Eckernförde an der Nordkolleg GmbH entsprechenden Gewinn aus anderen Geschäftsbereichen der Nordkolleg GmbH.“

 

  1. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass

 

  • die Stadt Rendsburg einen gleichlautenden Beschluss fasst und

 

  • die Betrauung der Nordkolleg Rendsburg GmbH durch den Kreistag Rendsburg-Eckernförde vom 17.12.2012 mittels gesellschaftsrechtlicher Weisung verbindlich umgesetzt wurde.

 

  1. Der Kapitalvertreter des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der Gesellschafterversammlung der Nordkolleg Rendsburg GmbH wird angewiesen, auf eine gesellschaftsrechtliche Umsetzung der Ergänzung zum Betrauungsakt mittels einer auf einem entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der Nordkolleg GmbH beruhenden Weisung an die Geschäftsführung der Nordkolleg GmbH, die vorstehende Ergänzung verbindlich zu beachten, hinzuwirken.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

1)     Der Beschluss des Kreistages Rendsburg-Eckernförde vom 17.12.2012 zur Betrauung der Nordkolleg Rendsburg GmbH zur Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Trägerschaft, des Betriebs und der Erhaltung einer Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtung mit Hauptsitz in Rendsburg und der Förderung der kulturellen Bildung und Kultur im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird nach dem 2. Spiegelstrich in Ziffer IV. Abs. 2 wie folgt ergänzt (Fettdruck):

 

Ziffer IV. Ausgleichszahlungen

(2) „Der tatsächliche Ausgleich der zur Ausführung der gemeinwirtschaftlichen Leistung benötigten Kosten erfolgt

- durch Zahlungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde gem. § 11 Abs. 2 der Gesellschaftssatzung der Nordkolleg GmbH in der Fassung vom 2. Dezember 2011

- durch die zinslose Gewährung von eigenkapitalersetzenden Darlehen in den Jahren 2004 bis 2011 (ersparte Aufwendung)

- durch die Gewährung eines zinslosen und bedingt rückzahlbaren Ertragszuschusses in Höhe von 96.000 Euro zum Ausgleich des Jahresverlustes 2012 (Vereinbarung zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Nordkolleg GmbH vom 18./20.06.2013)

- durch den dem Gesellschaftsanteil des Kreises Rendsburg-Eckernförde an der Nordkolleg GmbH entsprechenden Gewinn aus anderen Geschäftsbereichen der Nordkolleg GmbH.“

 

 

2)     Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass

 

  • die Stadt Rendsburg einen gleichlautenden Beschluss fasst und

 

  • die Betrauung der Nordkolleg Rendsburg GmbH durch den Kreistag Rendsburg-Eckernförde vom 17.12.2012 mittels gesellschaftsrechtlicher Weisung verbindlich umgesetzt wurde.

 

3)     Der Kapitalvertreter des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der Gesellschafterversammlung der Nordkolleg Rendsburg GmbH wird angewiesen, auf eine gesellschaftsrechtliche Umsetzung der Ergänzung zum Betrauungsakt mittels einer auf einem entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der Nordkolleg GmbH beruhenden Weisung an die Geschäftsführung der Nordkolleg GmbH, die vorstehende Ergänzung verbindlich zu beachten, hinzuwirken.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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