Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2013/012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Rufbereitschaftsdienst nach dem  Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG)  außerhalb der Dienstzeiten der Kreisverwaltung wird ab 1.Januar 2012  wieder durch den sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung sichergestellt.

 

In dem beigefügten Bericht  für 2012 sind  die Daten der Krisendienste  des Rufbereitschafts- und des Tagdienstes zusammengefasst.

 

 

 

 

 

 

Schröder

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...