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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

 

2. Sachverhalt: 

Vor dem Erlass eines Bescheides über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe sind gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII sozial erfahrene Personen beratend zu beteiligen.

 

Neben der/m Vorsitzenden des Sozial- und Gesundheitsausschusses oder ihrer/s bzw. seiner/s Vertreterin/s sind jeweils zwei VertreterInnen der Verbände und Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, zu den Sitzungen, in denen die Widersprüche beraten werden, hinzuzuziehen.

 

Es wurden von den Wohlfahrtsverbänden folgende Personen vorgeschlagen:

 

Hermann Peters, Rendsburg

Werner Heb, OsterrönfeldAWO

 

Rositta Teufel, Eckernförde

Karlheinz Gedig, RendsburgDiakonisches Werk Eckernförde

 

 

Tatjana Larsen, Jevenstedt

Volker Siegling, RendsburgDiakonisches Werk Rendsburg

 

Andreas Straub, Büdelsdorf

Friedhelm von Czettritz, KielDPWV

 

Inge Schade, Nindorf

Friedel Rettstadt, Schacht-AudorfDRK

 

 

Harry Evers, Schacht-Audorf Kath. Pfarramt

 

Die neue Legislaturperiode des Kreistags macht die Neubenennung sozial erfahrener Personen erforderlich.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt der Benennung der von den Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagenen Personen (siehe unter 2. Sachverhalt) für die Beteiligung sozial erfahrener Personen nach § 116 Abs. 2 SGB XII zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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