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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2013/023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit: ./.

 

 

Sachverhalt:

Die Neuregelungen des Bundeskinderschutzgesetzes sind zum 01.01.2012 in Kraft getreten. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.02.2012 wurden die wesentlichen Neuregelungen vorgestellt und erste Hinweise zur Umsetzung gegeben. Zu den wesentlichen  Neuregelungen gehören

 

die Sicherstellung der Information von Eltern und werdenden Vätern und

           ttern über Leistungsangebote

der Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen auf örtlicher Ebene

der Einsatz von Familienhebammen

die Gewährleistung einer fachlichen Beratung von Personen, die beruflich in

          Kontakt mit Kindern stehen (Geheimnisträger) zur Einschätzung einer Kin-

           deswohlgefährdung

die Festlegung von Standards für die insofern Fachkraft und Aufnahme dieser

           Standards in die Vereinbarungen nach § 8 a SGB VIII mit den Trägern von

          Einrichtungen und Diensten

die Sicherstellung der bedarfsgerechten Beratung und Unterstützung von

          Pflegepersonen nach § 37 Abs. 2 SGB VIII

die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherzustellen,

          dass keine neben- oder ehrenamtlich Tätigen in der Jugendhilfe beschäftigt

           werden, die wegen einer Straftat nach § 72 a SGB VIII verurteilt worden sind.

die Entwicklung und Weiterentwicklung von Grundsätzen und Maßstäben zur

          Bewertung und Gewährleistung der Qualität der Leistungen und Aufgaben der

         Jugendhilfe (Qualitätsmanagement)

         die Neuregelungen zur Fallübergabe nach § 86 c Abs. 1 SGB VIII

 

 

 

 

 

Für die Aufgaben wurden Projektpläne erstellt. Die beigefügten aktualisierten Pläne informieren über den Sachstand. 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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