Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Annelene Schlüter
- Ansprechpartner/in:
- Schmidt, Norbert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
14.08.2013
|
Sachverhalt
Begründung der Nichtöffentlichkeit: ./.
Sachverhalt:
Seit 2007 hat das Land Schleswig-Holstein den Jugendämtern die Verwaltung seiner Mittel für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Jugendschutz übertragen. Nach den Vorgaben des Landes sind Ziel der Förderung u.a. die Schaffung, der Erhalt und die Verbesserung jugendspezifischer Angebote. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln werden 10.000 € für die Förderung eines Projektes eingesetzt.
Der Jugendhilfeausschuss hat 2009 beschlossen, nach Ausschreibung das Projekt zur Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche im Stadtteil Rendsburg Ost (Parksiedlung/Schleife) für zwei Jahre zu fördern. 2011 hat der JHA beschlossen, dieses Projekt für weitere zwei Jahre zu fördern. Die Laufzeit des Projektes ist am 30.08.2013 abgelaufen.
Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erneut ein beispielgebendes Projekt zu fördern.
Ziel soll es sein, Kindern und Jugendliche bessere Bedingungen und vielfältige Gelegenheiten für ihre Bildung zu bieten und insbesondere Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenslagen und schwierigen Lebensverhältnissen besser und
wirksamer zu fördern.
Im Mittelpunkt steht der qualitative Ausbau der sozialen Infrastruktur und lokalen Bildungslandschaft durch die Kooperation und Koordination vorhandener Angebote.
Hierzu sollen bestehende örtliche Strukturen und Aktivitäten für Kinder und Jugendliche abgestimmt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit.
Fördervoraussetzungen:
Gefördert werden Kooperationsprojekte von Kommunen und freien Trägern der Jugendhilfe. Notwendig ist die Vorlage eines Konzeptes, das die Projektziele und –inhalte differenziert benennt und den geplanten Projektverlauf beschreibt.
Weitere Voraussetzungen:
Das Projekt ist vor Ort abgestimmt. Die Kooperationspartner haben ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit erklärt. Die Kommune unterstützt das Vorhaben. Für das Projekt ist eine Steuerungsgruppe vorgesehen, in der u.a. die Kommune und der örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe vertreten sind.
Förderumfang
Der Kreis stellt für die Dauer von 2 Jahren insgesamt 20.000 € zur Verfügung.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder und Jugendschutzes aus Landesmitteln erneut ein beispielgebendes Projekt zu fördern. Die Verwaltung wird gebeten, die freien Träger darüber zu informieren und aufzufordern, Vorschläge einzureichen.
