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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 7 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde können für einzelne Aufgaben Unterausschüsse gebildet werden. Unterausschüsse können nur Entscheidungen als Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss treffen.

 

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Kindertagesbetreuung und der damit verbundenen umfangreichen Entwicklungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsbedarfe hat der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 22.04.2008 beschlossen, einen Unterausschuss Kindertagesbetreuung einzurichten.

 

Die Arbeit des Unterausschusses hat sich bewährt und sollte fortgeführt werden.

Die zeitnahe fachliche Abstimmung mit den Vertretungen der Städte und Gemeinden sowie der freien Träger ist hilfreich.

 

Von daher schlägt die Verwaltung für die Besetzung des Unterausschusses Kindertagesbetreuung vor:

 

Zwei Vertretungspersonen für die Städte

Zwei Vertretungspersonen für die Gemeinden

Zwei Vertretungspersonen für die freien Träger der Jugendhilfe

 

 

Eine Vertretungsperson der Kreiselternvertretung für Kindertages-

           einrichtungen

Zwei Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

Mit beratender Stimme die Gleichstellungsbeauftragte.

 

Stellvertretende Personen werden nicht benannt.

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Unterausschuss Kindertagesbetreuung  entsprechend der Vorlage zu besetzen. Die Vertretungspersonen für den Unterausschuss Kindertagesbetreuung aus dem Jugendhilfeausschuss werden benannt.  

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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