Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Mitgliedern für Ausschüsse und KuratorienPädagogischer Beirat der Familienhorizonte gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Annelene Schlüter
- Ansprechpartner/in:
- Schmidt, Norbert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Beratung
|
|
|
14.08.2013
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
15.08.2013
|
Sachverhalt
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
./.
Sachverhalt:
Im Jahr 2005 hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens die Kreiseinrichtung „Kreiskinderheim“ auf die Familienhorizonte gGmbH übergeleitet. Gesellschafter der Familienhorizonte gGmbH sind die Brücke Rendsburg-Eckernförde und der Kreis Rendsburg-Eckernförde. Am Stammkapital der Gesellschaft sind der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit 21.000 € und die Brücke Rendsburg-Eckernförde mit
79.000 € beteiligt.
Die Gründung der Familienhorizonte gGmbH ist in einem Gesellschaftervertrag und einem Kopperations- und Durchführungsvertrag geregelt worden. Die Familienhorizonte gGmbH hat aufgrund eines abgeschlossenen Übertragungsvertrages die bisherigen Einrichtungen des Kreiskinderheims übernommen. Sie führt die Einrichtungen auf der Basis eines Konzeptes dauerhaft weiter.
Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages ist ein pädagogischer Beirat einzurichten. Der Pädagogische Beirat hat acht Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind.
Der Beirat unterstützt und berät die Geschäftsführung bei der Aufgabenwahrnehmung. Gemäß § 4 des Kooperations- und Durchführungsvertrages soll der Beirat maßgebliches Gremium für die Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes sein. Der Beirat ist bei allen Entscheidungen, die wesentliche Auswirkungen auf die inhaltliche Tätigkeit der Gesellschaft haben, zu beteiligen.
Die Mitglieder des Beirates werden von den Gesellschaftern nach den nachfolgenden Regelungen benannt:
a) Der Kreis Rendsburg-Eckernförde benennt vier Mitglieder,
b) der Gesellschafter Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. benennt vier Mitglieder.
Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin/ein Vertreter zu benennen.
Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher den Leiter des Jugendamtes und den Leiter des Jugend- und Sozialdienstes sowie zwei Personen aus dem Jugendhilfeausschuss als Mitglieder für den Beirat zu empfehlen.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschließt der Hauptausschuss die Benennung von vier Personen für den pädagogischen Beirat der Familienhorizonte gGmbH. Es wird vorgeschlagen, wie bisher den Leiter des Jugendamtes und den Leiter des Jugend- und Sozialdienstes sowie zwei Personen aus dem Jugendhilfeausschuss zu benennen.
