Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Mitgliedern für Ausschüsse und KuratorienKuratorium Erziehungsberatung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Annelene Schlüter
- Ansprechpartner/in:
- Schmidt, Norbert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.08.2013
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Sachverhalt
Begründung der Nichtöffentlichkeit: ./.
Sachverhalt:
Der Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde hat im Kreis eine Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen (Beratungsstelle Rendsburg). Diese Beratungsstelle bietet Beratungsangebote in Rendsburg, Eckernförde, Nortorf, Hohenwestedt und Altenholz. Der Kirchenkreis Altholstein (Nachfolge Kirchenkreis Kiel) unterhält in Flintbek eine Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen (Beratungsstelle Flintbek).
Die Erziehungsberatung unterstützt Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung. (§§ 16 und 28 SGB VIII)
Die Beratungsstellen arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Kreisjugendamt Rendsburg-Eckernförde vertrauensvoll zusammen.
Näheres regelt dazu eine Vereinbarung zwischen den Kirchenkreisen und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 31.12.1996.
Gemäß § 3 der Vereinbarung zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und den Trägern der Beratungsstellen stehen die Beratungsstellen als gemeinnützige Einrichtungen der Bevölkerung des Kreises – unabhängig von religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen der Hilfesuchenden – zur Verfügung.
Die Sicherstellung der Finanzierung der Beratungsstellen erfolgt, soweit nicht durch andere Einnahmen gedeckt, durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde und die Kirchenkreise. Dabei werden 70 % vom Kreis Rendsburg-Eckernförde und 30 % von den Kirchenkreisen übernommen.
Den Trägern der Beratungsstellen steht gemäß § 4 ein Kuratorium beratend zur Seite. Dieses Kuratorium soll die Koordination der verschiedenen Aufgaben und die Zusammenarbeit der Beratungsstellen mit dem Kreis sicherstellen und fördern. Die Träger verpflichten sich, in folgenden Fällen die vorherige Zustimmung des Kuratoriums einzuholen:
•Verabschiedung der Wirtschafts- bzw. Haushalts- und Stellenpläne
•Überschreitung des Gesamthaushaltsvolumens für das jeweils laufende Jahr
•Beschlussfassung über die Jahresrechnung
•Einstellung leitender hauptamtlicher Mitarbeiter/innen für die Beratungsstellen
•Erweiterung des Aufgabengebietes der Beratungsstellen einschließlich der
Schaffung weiterer Beratungseinrichtungen
Das Kuratorium setzt sich zusammen aus:
zwei Vertretern des Kirchenkreises Rendsburg und einem Vertreter des Kirchenkreises Eckernförde (jetzt Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde), einem Vertreter des Kirchenkreises Kiel (jetzt Altholstein) und vier Vertretern des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, die vier Vertreter des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Kuratorium der Erziehungsberatungsstellen zu benennen. In Anlehnung an die bisherige Praxis empfiehlt die Verwaltung, drei Vertretungspersonen des Kreistages (Jugendhilfeausschuss) und den Leiter des Jugendamtes in das Kuratorium zu entsenden.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss benennt vier Vertreter des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Kuratorium der Erziehungsberatungsstellen. In Anlehnung an die bisherige Praxis werden drei Vertreterinnen/Vertreter des Kreistages (Jugendhilfeausschuss) und der Leiter des Jugendamtes in das Kuratorium entsandt.
