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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

 

Sachverhalt:

Dem  Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde wurde ab 2005 die Bewirtschaftung der vom Kreis für die Förderung der Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Mittel übertragen. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Prüfung eingehender Anträge auf Förderungsfähigkeit anhand der bestehenden Förderrichtlinien, die Auszahlung der Mittel und die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel.

 

Weiterhin gehören dazu die Bearbeitung und Aushändigung der Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die Beratung der Jugendverbände und die Bearbeitung der Erstattung des Verdienstausfalls.

 

Für die Förderung der Jugendarbeit wird jährlich ein Budget von 209.200 € zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß § 7 des zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde e.V. geschlossenen Vertrages richten die Vertragsparteien ein Kuratorium ein.

 

 

 

 

Das Kuratorium hat folgende Aufgaben:

Entscheidung über abgelehnte Anträge, soweit die Antragstellerin oder der 

         Antragsteller Gegenvorstellungen erhoben hat (§ 5 Abs. 3)

Entwickeln von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Förderrichtlinien;

          über solche Änderungswünsche, die durch das Kuratorium angeregt werden,

          ist in der folgenden Jugendhilfeausschuss-Sitzung zu beraten.

 

 

Dem Kuratorium gehören mit Stimmrecht folgende Personen an:

 

2 Personen, die durch den Vorstand des KJR benannt werden

2 Personen, die vom Jugendhilfeausschuss des Kreises benannt werden.

Bei der Besetzung sollte § 15 des Gleichstellungsgesetzes Berücksichtigung fingen.

 

Für jedes stimmberechtigte Mitglied wird vom Kreisjugendring bzw. vom Kreis eine Vertreterin/ein Vertreter benannt.

 

Dem Kuratorium gehören mit beratender Stimme die Leiterin oder der Leiter des Jugendamtes oder eine von ihr beauftragte Person an.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, zwei Personen für das Kuratorium sowie zwei Stellvertreter/innen zu benennen. 

 

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Beschlussempfehlung

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss benennt zwei Personen als Kuratoriumsmitglieder und zwei Stellvertreter/innen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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