Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/016
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Mitgliedern für Ausschüsse und Kuratorien Streetwork mobil
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Annelene Schlüter
- Ansprechpartner/in:
- Schmidt, Norbert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.08.2013
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Sachverhalt
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
./.
Sachverhalt:
Das Projekt Streetwork mobil bietet seit 2001 den Gemeinden im ländlichen Raum die Möglichkeit, zur Lösung aktueller Probleme im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit kurzfristig für einen befristeten Zeitraum eine sozialpädagogische Fachkraft einzusetzen.
Mögliche Einsätze für einen Einsatz sind
•Probleme mit gewaltbereiten Jugendlichen
•Schwierigkeiten in der offenen bzw. verbandlichen Jugendarbeit.
Der Einsatz ist darauf ausgerichtet, in einem vorher festgelegten Zeitraum
•aktuelle Konflikte zu befrieden
•örtliche bzw. regionale Strukturen zu entwickeln, aufzubauen und zu unter
stützen
•ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und unterstüt-
zen.
Die Gemeinden können ohne das Risiko einer unbefristeten Festanstellung
•die Möglichkeiten einer sozialpädagogischen Fachkraft nutzen
•erste Erfahrzungen mit einer sozialpädagogischen Fachkraft machen
und dadurch ein realistisches Bild von deren Möglichkeiten gewinnen.
Träger des Projektes ist der Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde e.V.
Der Kreis fördert das Streetwork-Projekt mit 15.339 € jährlich. Die einzelnen Einsätze in den Gemeinden werden durch den Kreisjugendring mit den Gemeinden abgerechnet.
Gemäß § 4 der zwischen dem Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde e.V. und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde geschlossenen Vereinbarung über das Projekt „Streetwork im ländlichen Raum“ bilden die Vertragsparteien einen Projektausschuss.
Zu den Aufgaben des Projektausschusses gehören die Mitwirkung bei der Einstellung der Fachkraft und die konzeptionelle Begleitung des Projektes.
Dem Projektausschuss gehören jeweils zwei Vertretungspersonen des Kreisjugendringes und des Kreisjugendamtes an.
Nach Beendigung der Wahlperiode wird der Jugendhilfeausschuss erneut um Benennung von zwei Vertretungspersonen und Stellvertreter/in gebeten.
