Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2013/026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit: ./.

 

 

Sachverhalt:

Ab August 2013 haben Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in Tagespflege (§§ 22 SGB VIII ff.). Für Kinder im Alter unter 3 Jahren sind bedarfsgerechte Plätze vorzuhalten.

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet ein bedarfsrechtes Angebot. Die Gemeinden tragen dafür Sorge, dass die erforderlichen Angebote geschaffen und betrieben werden.

 

Betreuungsangebote für Kinder im Alter unter 3 Jahren

 

Betreuungsform

Gruppen

Tagespflegestellen

 

Plätze

altersgemischte Gruppe

77

385

Krippengruppe

91

910

Tagespflege

166

655

 

 

1950

 

Bei 6051 Kindern unter 3 Jahren entspricht dies einer Betreuungsquote von 32,4 %.

Weitere 280 Plätze sind durch Neubau, Umbau und Umwandlung bereits bestehender Gruppen in konkreter Planung.

Nach Umsetzung dieser aktuell geplanten Maßnahmen ergibt sich eine Betreuungsquote von 37,3 % für den Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsmittel aus den Bundes- und Landesprogrammen

Der Ausbau der Kindestagesbetreuung wurde durch verschiedene Investitionskostenprogramme begleitet.

 

 

 

geschaffene Plätze

Förderprogramm

Förderung

Kita

Tagespflege

Bundesmittel 2008 – 2013

7.234.000 €

758 Plätze

105 Plätze

Landesmittel bis 2013

4.688.828 €

405 Plätze

15 Plätze

Bundesmittel Neu 2013/2014 *)

1.410.757 €

125 Plätze

 

Ergänzende Förderung Kreis

1.333.358 €

 

 

 

 

1.288 Plätze

 

*) Die Mittelverwaltung erfolgt zentral durch das Land.

 

Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde konnte eine Gesamtförderung in Höhe von 13.333.585 € genutzt werden. Zusätzlich hat der Kreis auf Grund eines Beschlusses des Kreistages eine 10%-Förderung auf die bewilligten Fördersummen geleistet, wodurch weitere 1.333.358 € in den Ausbau U 3 investiert wurden.

 

 

Finanzierung (Konnexität)

Das Land Schleswig-Holstein hat seine Verantwortung für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren wahrgenommen. Danach sind die gegenüber dem Ausbauzustand vom 01.03.2009 zusätzlich entstehenden Betriebskosten nicht von den Kommunen verursacht und deshalb auch nicht von ihnen zu tragen.

Nach § 3 des Konnexitätsausführungsgesetzes ist das Land bereit, die erforderlichen Betriebskosten dauerhaft zu tragen:

 

  • Als Ausgleich für die Zeit vom 1.3.2009 bis zum 1.8.2013 gewährt das Land den Kommunen 11,5 Millionen (energetische Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie nicht abgeschöpfte Betriebskosten aus dem aufwachsenden Landeszuschuss).
  • Zudem verzichtet das Land auf die geplante Reduzierung der Landesfinanzierung bei den Kosten für die Grundsicherung im Alter (13 Millionen)
  • Für 2013 gewährt das Land Konnexitätsmittel in Höhe von 15 Millionen.
  • Ab 2014 ist eine jährliche Steigerungsrate vorgesehen bis zu einer Gesamthöhe von 80 Millionen im Jahre 2017.

 

 

Zur Verteilung der Konnexitätsmittel wurden im Kreis Rendsburg-Eckernförde zwischen Kommunen und Kreis folgende Vereinbarungen getroffen:

 

  • Grundsatz
    Der Kreis wird sein Budget für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Sozialstaffel und Betriebskostenförderung) in der bisherigen Gesamtförderhöhe von ca. 4,3 Millionen weiterhin zur Verfügung stellen.
  • Entschädigungszahlungen
    Für die angekündigten Entschädigungszahlungen bis 31.07.2013 – insbesondere in Bezug auf die für den Kreis zu erwartende Bundeserstattung für Grundsicherung im Alter (13,0 Mio. landesweit) – wird vereinbart, diese Thematik bei den Finanzierungsgesprächen zwischen den Gemeinden und dem Kreis im Sommer/ Herbst 2013 zu behandeln
  • 2013
    Die dem Kreis Rendsburg-Eckernförde für das Jahr 2013 (ab 01.08.2013) zufließenden Konnexitätsmittel in Höhe von 1.022.420,45 € werden in voller Höhe an die Gemeinden weiter geleitet.
  • 2014
    Die ab 2014 zu erwartenden Konnexitätsmittel in Höhe von mindestens 2.453.809,08 € (Hochrechnung ohne Berücksichtigung der vom Land in Aussicht gestellten Steigerung) werden nach Abzug der durch das bisherige Budget des Kreise nicht gedeckten, zusätzlichen Aufwendungen für die Sozialstaffel an die Gemeinden weitergeleitet. Dieser Anteil wird nach bisherigen Berechnungen voraussichtlich 400.000 € betragen.
  • 2015 ff
    Für die Jahre ab 2015 erfolgt eine frühzeitige Evaluation und Neuverhandlung im Jahre 2014.

 

 

Ausbau der Kindertagespflege

 

 

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die sich insbesondere durch ihre familienähnliche Struktur und flexible Betreuungszeiten auszeichnet. Für die Gemeinden ist die Kindertagespflege eine kostengünstige, flexible Alternative zur institutionellen Betreuung in Kindertageseinrichtungen.

 

Um Kindertagespflege zu einem attraktiven Angebot weiterzuentwickeln ist es erforderlich, die finanzielle Belastung so zu gestalten, dass die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung konkurrenzfähig mit dem Besuch der öffentlich subventionierten Kindertageseinrichtung ist.

 

Hierzu hat der Kreis  beschlossen, sich an der Finanzierung der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren mit einem Zuschuss von einem Euro pro Betreuungsstunde zu beteiligen. Die Städte und Gemeinden wurden gebeten, sich ebenfalls zu beteiligen.

Die Regel ist zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist zu prüfen, ob die Weiterentwicklung der Kindertagespflege erreicht werden konnte.

 

133 Städte und Gemeinden mit 254.600 Einwohnerinnen und Einwohnern haben ihre Beteiligung an dem Finanzierungssystem zugesagt. Bezogen auf die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner partizipieren damit über 95% an dem neuen Finanzierungssystem.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der Zahl der geförderten Kinder in Kindertagespflege

 

 

 

 

 

Entwicklung der Zahl der anerkannten Tagespflegepersonen und der genehmigten Plätze

 

 

 

 

 

 

Über die finanzielle Förderung hinaus ist zu gewährleisten, dass Qualität und Quantität  des Angebots den Erwartungen der Eltern entspricht. Zur Werbung, Vermittlung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen hat der Kreis in Abstimmung mit den Gemeinden dezentrale Vermittlungsstellen eingerichtet.

Aufgaben der Vermittlungsstellen sind

  • Werben und Vermitteln von Tagespflegepersonen
  • Koordination der Tagespflegepersonen
  • Beratung und Betreuung von Eltern und Tagespflegepersonen
  • Vermittlung in Konfliktfällen
  • Öffentlichkeitsarbeit.

 

Mit den Trägern der Vermittlungsstellen wurden Leistungsvereinbarungen geschlossen, in denen Qualität und Standards der Aufgabenwahrnehmung geregelt sind.

Der Kreis fördert die Tätigkeit de Vermittlungsstellen mit insgesamt 38.000 Euro. Um den Einrichtungen Planungssicherheit zu geben, werden die Mittel als Pauschalfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden beteiligen sich an der Finanzierung durch Zahlung einer fallbezogenen Vermittlungsprovision.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Loading...