25.11.2024 - 15.7 Haushalt 2025: Antrag der Kreistagsfraktionen d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.7
- Datum:
- Mo., 25.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag öffentlich
- Federführend:
- FD 3.4 Schul- und Kulturwesen
- Bearbeiter/in:
- Stefan Engel
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Storch übergibt hierzu das Wort an Herrn Krull.
Herr Krull äußert seine Enttäuschung über den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Antrages und stellt die bisherige Sachlage zur Sportstättensanierung dar. Aufgrund vorliegender Anträge für das kommende Jahr plädiert Herr Krull dafür, auf eine Kürzung der Mittel zu verzichten. Zudem merkt Herr Krull an, dass er es begrüßen würde, im Vorwege mit dem Kreissportverband über derlei Maßnahmen ins Gespräch zu gehen.
Herr Kaufmann erläutert, dass die CDU-Kreistagsfraktion einer unzureichenden Informationslage unterlag, als dieser Antrag gestellt wurde. Man sei gewillt zukünftig diese Gesprächsgrundlage vor Antragsstellung zu suchen. Aufgrund der vorliegenden Haushaltslage des Kreises war die Intention seitens der Fraktion, mögliche Sparmaßnahmen ausfindig zu machen. Da Sportstättensanierung Aufgabe der Gemeinden ist, müssen laut Herrn Kaufmann die Gemeinden dementsprechend stärker tätig werden.
Frau Schuster gibt an, dass seitens der Fraktionen die freiwilligen Leistungen begutachtet wurden, um ausfindig zu machen wo Sparpotential bestehen würde.
Abschließend beantwortet Herr Krull Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr Mohr fügt hinzu, dass Verpflichtungsermächtigungen bestehen, welche aus den Jahren 2020 bis 2023 gebunden sind. Ab 2024 sehen die Haushaltsansätze wie folgt aus:
2024 nach 2. Nachtrag 287.600 € zuzüglich der Reste in Höhe von 406.540,81 €. Hierbei handelt es sich um die Verpflichtungsermächtigungen, welche im Haushaltsplan nicht aufgeführt sind. Für 2025 besteht der Haushaltsansatz in Höhe von 712.400 €. Davon sind 462.400 € Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2024. Im Haushaltsplan 2025 besteht somit ein Ansatz von 252.100 €. Die soeben genannten Verpflichtungsermächtigungen müssten hierbei hinzugerechnet werden. Diese sind projektmittelgebunden. Wenn die Mittel wie im Antrag vorgeschlagen gekürzt werden, verringert sich der Ansatz auf 2.100 €.
Herr Kaufmann entgegnet hierzu, dass die Kürzung sich auf den Gesamtansatz bezieht. Der Ansatz für den Antrag wäre somit eine Kürzung in Höhe von 125.000 € pro Jahr.
Nach angeregter Diskussion der Ausschussmitglieder bittet Frau Storch um Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis ergibt Stimmengleichheit. Somit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Sportstättenförderung läuft aus Sicht des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung wie ursprünglich geplant weiter.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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103,5 kB
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