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ALLRIS - Auszug

26.09.2024 - 6.1 Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherin...

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Wortprotokoll

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 29.02.2024 ist auf Antrag des Beirats für Menschen mit Behinderung beschlossen worden, die Kosten von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern für Menschen mit Hörbehinderung bei Beratungsstellen, die vom Kreis gefördert und nach dem Subsidiaritätsprinzip unterstützt werden, zunächst bis Ende September 2024 zu übernehmen. Bisher sind keine Anträge auf Kostenübernahme eingegangen.

 

Frau Jütting teilt dazu mit, dass der Beirat beim Antrag auf Probleme gestoßen ist. Frau Holm von der Verwaltung hat ein Schreiben vorbereitet, das an die Gehörlosencommunity versendet werden soll.

 

Frau Holm schlägt vor, den Beschluss bis zum Ende des Jahres zu verlängern, damit die Informationen versandt werden können und eine Evaluation erfolgen kann.

 

Die Vorsitzende schlägt eine Verlängerung bis Ende Februar 2025 vor, da ihr eine Frist bis Ende des Jahres zu knapp erscheint.

 

Herr Wensierski von der CDU-Kreistagsfraktion weist darauf hin, dass die Haushaltsgespräche anstehen und plädiert für eine Frist bis Ende des Jahres 2024.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die im Haushalt 2024 eingestellten Gelder nicht übertragen werden können. Nach einer kurzen Debatte wird über den weitestgehenden Beschluss abgestimmt:

 

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Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt, die Kostenübernahme von

Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern für Menschen mit Hörbehinderung bei Beratungsstellen, die vom Kreis gefördert und nach dem Subsidiaritätsprinzip unterstützt werden, bis Ende 2024 zu verlängern, hinsichtlich der Monate Januar 2025 und Februar 2025 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Haushalt 2025.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

1

7

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich zu.