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ALLRIS - Auszug

09.11.2023 - 11.2 Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion zur Suchtgefä...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Fachdienstleiter des Fachdienstes Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht, Herr Sick, teilt mit, dass seit dem 01.01.2023 der neue Zuwendungsvertrag über die Strukturierung der Förderung sozialer Hilfen in Schleswig--Holstein (kurz: Strukturvertrag soziale Hilfen) vom 02.12.2022 Anwendung findet. Die Zuwendung für Maßnahmen der Fachstelle für Glücksspielsucht und Medienabhängigkeit erfolgte bis einschließlich 2022 durch das Land Schleswig-Holstein selbst. Mit dem neuen Strukturvertrag obliegt es jetzt den Kreisen und kreisfreien Städten, diese Aufgabe wahrzunehmen. Die kommunalisierten Landesmittel haben sich somit ab 2023 um diese Mittel in Höhe von 59.000,-- Euro erhöht.

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Anlagen zur Vorlage