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ALLRIS - Auszug

12.07.2023 - 7.1 MV: Deutschlandticket - Schülerbeförderung

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Wortprotokoll

Herr Andresen übergibt das Wort an Herrn Nevermann, der anhand der Vorlage berichtet.

 

Dazu erläutert er, dass die Punkte 1 und 2 nur die Schülerinnen und Schüler betreffen, für die der Kreis zuständig ist, also jene, die im Kreisgebiet wohnen aber außerhalb des Kreisgebietes zur Schule gehen. Etwaige Einsparungen oder Mehrkosten der örtlichen Schulträger werden hier nicht betrachtet.

 

Er betont, dass dem Kreis bei der Ausgabe der Tickets zwar Mehrkosten entstehen, dieser gleichzeitig aber auch Mehreinnahmen erhält, weil der Kreis von den Betreibern des ÖPNV im Kreisgebiet an den Fahrgeldeinnahmen beteiligt wird.

 

In den Punkten 3 und 4 sind dann alle Schülerinnen und Schüler mit einbezogen, unabhängig von Wohnort, Schulform, Schulträger, Klassenstufe usw.

 

In Punkt 4 sind auch, im Gegensatz zu Punkt 3, die erwarteten Erlöse des Kreises mit einbezogen worden.

 

Da nicht bekannt ist, welche Schülerinnen und Schüler, für die der Kreis nicht verantwortlich ist, bereits ein Deutschland-Ticket besitzen, ist es schwer abzuschätzen, wie sich die Einnahmen ändern, wenn alle Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet ein Deutschland-Ticket gestellt bekommen.

 

Aus der Mitte des Ausschusses kommen unter anderem die Nachfragen, warum ein Teil der Nachbarkreise bereits an alle Schülerinnen und Schüler in ihrem Kreisgebiet das Deutschland-Ticket ausgibt und ob hier im Kreisgebiet auch die Schulträger bei den Planungen beteiligt wurden.

 

Herr Nevermann erläutert, dass sich die Verwaltung mit den Nachbarkreisen noch einmal in Verbindung setzen wird, um die Kalkulation der Mehrkosten mit diesen abzugleichen.

 

Da die Schulträger ein Drittel der Fahrtkosten tragen müssen, sind diese sowie auch der Kreiselternbeirat, im Vorfeld einer Änderung der Schulbeförderungssatzung anzuhören.

Außerdem wird aus der Mitte des Ausschusses auf das geplante Bildungsticket verwiesen.

 

Weiterhin gibt es die Bitte um weitere Aufschlüsselungen der Punkte 3 und 4 unterschieden nach Mittel- und Oberstufe. Alternativ wird auch um eine Angabe gebeten, was dem Kreis für Mehrkosten entstünden, wenn alle Schülerinnen und Schüler, die bereits einen Anspruch auf Beförderung haben, ein Deutschland-Ticket bekommen.

 

Herr Nevermann erläutert, dass mit jeder weiteren Ausdifferenzierung der Prognose die Datenlage dünner und der Aufwand der Schulträger umso größer wird (weil diese Daten nur dort direkt vorliegen), sagt aber zu, den genannten Bitten in Zusammenarbeit mit den Schulträgern nachzukommen.

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage und Erläuterungen zur Kenntnis und bittet darum, für die nächste Sitzung im September eine Beschlussvorlage für das Bildungsticket bzw. das Deutschland-Ticket zu erarbeiten.