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ALLRIS - Auszug

26.06.2023 - 2 Wahl, Ernennung und Vereidigung der/des 1. und ...

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Wortprotokoll

Aus beamtenrechtlichen Gründen erfolgt erst die Wahl des 2. stellvertretenden Landrats, danach die zum 1. stellvertretenden Landrat.

Die CDU-Fraktion beantragt die Wahl nach dem gebundenen Vorschlagsrecht nach § 28 Abs. 2 der Kreisordnung.

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Anlagen zur Vorlage