04.05.2023 - 6.1 AWR Verlängerung der Pflichtenübertragung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Umwelt- und Bauausschuss
- Datum:
- Do., 04.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Jennifer Hentzschel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag die Verlängerung der Pflichtübertragung nach § 16 (2) KRW-/AbfG über den 31.12.2025 hinaus unter Fortführung des Entsorgungsvertrages und mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2035 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Zustimmung zu erklären und nach entsprechender Antragstellung durch die AWR, das zuständige Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) entsprechend zu unterrichten.