14.02.2023 - 9 Sachstandsbericht Wohnen für Alle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Datum:
- Di., 14.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.2 Soziale Sicherung
- Bearbeiter/in:
- Sigrid Holm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende begrüßt Frau Jahn von der Brücke. Diese verweist auf Folgendes:
Durch die nur einjährige Pilotphase ergibt sich die Schwierigkeit, Wohnraum über die Pilotphase hinaus anzumieten. Allein die Vermittlung in direkte Mietverhältnisse ohne längere Absicherung durch Mietbegleitverträge reicht nicht aus. Dieses wird nicht in der notwendigen Größenordnung gelingen können, da die Situation auf dem Wohnungsmarkt noch einmal schwieriger geworden ist. Um erfolgreich sein zu können, sind Möglichkeiten zu finden, Wohnungen anzumieten, um sie untervermieten zu können. Direkte Mietverhältnisse müssen durch Bürgschaften bzw. Mietbegleitverträge abgesichert werden können, um Vermieter zu überzeugen. Weiterhin stellt sich die Frage, ob es gelingt, Mietverträge, die die Brücke eingeht, später auf eine neue Gesellschaft zu übertragen.
Eine Idee dazu wäre, jetzt schon eine gemeinnützige Gesellschaft zu gründen, die zunächst in 100prozentiger Trägerschaft der Brücke startet und später Anteile an den Kreis (ggf. als Mehrheitsgesellschafter), soziale Leistungsanbieter und Vertreter der Wohnungswirtschaft abgibt. So kann die Gesellschaft Vertragspartner für Vermieter und Untermieter bleiben, auch wenn sich die Beteiligungen verändern. Eine entsprechende Zusicherung wäre für die Brücke eine gute Basis, um schon im ersten Projektjahr alle im Konzept genannt Optionen der Wohnungsvermittlung ausschöpfen zu können.
Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Möglichkeit der Gründung einer gGmbH aus den Projektmitteln und die mögliche Zusage des Kreises, die Anteile der gGmbH nach Projektablauf entweder ganz oder zusammen mit weiteren Akteuren zu übernehmen.
Beschluss:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt der Verwaltung der Gründung einer gGmbH aus den bewilligten Projektmitteln „Wohnen für Alle“ zuzustimmen und die Zusicherung abzugeben, die Anteile der gGmbH nach Beendigung der Projektphase entweder alleine oder zusammen mit weiteren Partnern zum Zweck der Fortführung der Wohnraumvermittlung an Menschen mit Vermittlungshindernissen zu übernehmen.