08.09.2022 - 3.1 Anfrage der SPD Kreistagsfraktion
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 08.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag öffentlich
- Federführend:
- FD 1.3 Gremien und Recht
- Bearbeiter/in:
- Christiane Ostermeyer
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende, Herr Schulz, erklärt, dass die Fragen 1, 3, 4 und 5 von Herrn Funk und die Fragen 2 und 6 von Herrn Dr. Schwemer beantwortet werden.
Der Geschäftsführer der imland gGmbH, Herr Funk, nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Geschäftsführung habe das Schreiben erst nach dem Versand an den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung erhalten.
Der Inhalt des Schreibens werde von der Geschäftsführung als Meinungsäußerung der Chefärzte und Pflegedienstleitungen beider Standorte gewertet.
Der Briefkopf der imland gGmbH werde für alle Schreiben, die von Beschäftigten der imland gGmbH verfasst würden, verwendet. Bei dem hier vorliegenden Schreiben handele es sich erkennbar um eine Stellungnahme der Chefärzte und Pflegedienstleitungen. Eine Dienstanweisung hierzu existiere nicht.
Zu Frage 3:
Herr Funk weist zunächst klarstellend darauf hin, dass es sich um eine nicht-öffentliche Äußerung der Chefärzte und Pflegedienstleitungen gehandelt habe. Die Zulässigkeit der Meinungsäußerung sei für die Geschäftsführung unzweifelhaft. Eine Verletzung der Loyalitätspflicht gegenüber den Eigentümern der Gesellschaft und den Arbeitgebern bestehe nicht. Eine Verleumdung liege nicht vor.
Zu Frage 4:
Die Geschäftsführung berichte im Rahmen des Jahresabschlusses regelmäßig über die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft. Die turnusmäßig zu erstattenden Berichte an den Aufsichtsrat beinhalten zwar auch Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Abteilungen, das „Betriebsergebnis“ der einzelnen Abteilungen sei jedoch keine wirtschaftliche Kenngröße, sodass die Frage sachlich nicht beantwortet werden könne.
Zu Frage 5:
Diese Frage beträfe personenbezogene Daten von Angestellten. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Chefärztinnen/Chefärzte und Pflegedienstleitungen seien gemäß Gesellschaftsvertrag Angelegenheit des Aufsichtsrates und dort zu erörtern.
Zu Frage 2 erklärt der Landrat, dass eine dienstrechtliche Bewertung in den Aufgabenbereich des Aufsichtsrates falle und zu Frage 6, dass der Kreis lediglich pauschale Zahlungen an die Gesellschaft leiste und es keine Finanzbeziehungen des Kreises zu den leitenden Angestellten gebe.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,6 kB
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