18.05.2022 - 7 Umsetzung der Richtlinie des Ministeriums für S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 18.05.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Thomas Voerste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorlage liegt als Tischvorlage vor.
Es gibt kontroverse Diskussionen zum Verfahren zur Vergabe der Mittel und zur haushaltsrechtlichen Zuordnung der Mittel des zu erbringenden Eigenanteils des Kreises.
Entsprechend der Richtlinie sind die durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht weitergeleiteten Mittel bis zum 30.09.2022 gegenüber dem Land anzuzeigen.
Aufgrund des engen Zeitfensters wird folgende Vereinbarung getroffen:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zur Beschlussvorlage wird in dem Anschreiben an die Städte, Ämter und Gemeinde der 15.08.2022 als Frist für die Antragstellung gesetzt.
An die Verwaltung ergeht der Auftrag zur Erstellung einer Übersicht der eingegangenen Anträge zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.09.22.
Bis zum 15.08.22 nicht abgeforderte Mittel sollen ab dann im „Windhundverfahren“ ohne regionalen Verteilschlüssel auf alle weiteren Antragsteller gemäß den Kriterien der Förderrichtlinie verteilt werden.
Auf Antrag erfolgt eine getrennte Abstimmung zu Punkt 1 und 2 des Beschlussvorschlags.
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verteilung der Fördermittel aus dem „Aktionsprogramm Unterstützung für geflüchtete Familien“ des Landes Schleswig-Holstein sowie des Eigenanteils des Kreises in Höhe von insgesamt 761.334 € wie folgt zu beschließen: 681.334 € werden gemäß Anlage 2 auf die Ämter, Gemeinden und Städte verteilt. 80.000 € verbleiben beim Kreis und sollen für besondere Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie des Landes für Schülerinnen und Schüler sowie für „Frühe Hilfen“ eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Beschluss:
2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die notwendigen Eigenmittel des Kreises in Höhe von 76.134 € aus dem Integrationsbudget zu decken. Die Zustimmung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zu der Erhöhung des Integrationsbudgets um 100.000 € am 13.06.22.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
417,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|