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ALLRIS - Auszug

14.03.2022 - 12.1 Anpassung der Entschädigungssatzung zur Erhöhun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, die Aufwandsentschädigung des stellvertretenden Kreiswehrführers rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf den vorgesehenen Höchstsatz gemäß § 2 Abs. 4 EntschVOfF zu erhöhen und die Entschädigungssatzung dahingehend anzupassen.
 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

57

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1