05.05.2021 - 8 Schülerbeförderungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Regionalentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 05.05.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/2021/878 Schulverkehrssatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Malte Nevermann
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Der Fachbereichsleiter Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen berichtet, dass die Verwaltung die eigene Satzung mit denen anderer Gebietskörperschaften in Deutschland verglichen und eine kurze Übersicht dazu erstellt hat. Die Satzung des Kreises Eckernförde ist im Vergleich ziemlich restriktiv.
Wenn man die Satzung anpasse, werde das auch zu erhöhten Fahrtkosten führen, von denen die Eltern voraussichtlich ein Drittel selbst tragen müssen.
Im Ausschuss besteht Einigkeit, dass Grundschüler*innen (Klassenstufe 1 bis 4) den Weg zur Schule zurücklegen können, ohne umsteigen zu müssen.
Da das bei Schüler*innen in weiterführenden Schulen meist nicht möglich ist, werden diese Schulen angehalten, ihre Schulzeiten an den Fahrplan anzupassen, um vor und nach der Schule längere Wartezeiten für die Schüler*innen zu vermeiden.
Der Fachbereichsleiter Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen erläutert, dass die vorgesehene Fahrplanänderung im August möglichst viele Beförderungen ermöglicht. Freigestellte Verkehre sind dann wahrscheinlich aber immer noch notwendig.