14.12.2020 - 10.2 Antrag der AfD-Kreistagsfraktion zur Aufhebung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Datum:
- Mo., 14.12.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag öffentlich
- Federführend:
- FD 1.3 Gremien und Recht
- Bearbeiter/in:
- Beate Mens
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende des Kreisseniorenbeirates bittet sehr nachdrücklich darum, dass der vorliegende Antrag von der AfD-Kreistagsfraktion zurückgezogen wird. Dieser Antrag führe zu einer Herabwürdigung der guten Arbeit in der Verwaltung und sei ein Schlag in die Gesichter der älteren Menschen, die einen besonderen Schutz benötigen.
Herr Dr. Schwemer spricht das Zusammenspiel zwischen Kreistag und Verwaltung im Zusammenhang mit der Pandemie an. Auf Kreisebene sind die Aufgaben des Landrates nach § 51 Kreisordnung festgeschrieben. Der Landrat führt Aufgaben durch, die dem Kreis zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden. Verantwortlich ist hier als Aufsichtsbehörde das Landesgesundheitsamt. Soweit der Landrat bei der Durchführung dieser Aufgaben nach Ermessen handeln kann, kann er sich von den Ausschüssen des Kreistages beraten lassen, was Herr Dr. Schwemer auch gerne in Anspruch nimmt. Aber es gibt keine Organzuständigkeit von Ausschüssen oder dem Kreistag. Sollten trotzdem Beschlüsse erlassen werden, sind diese rechtswidrig und der Landrat ist gezwungen, offiziell zu widersprechen.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Kreistagsfraktion begründet ausführlich den vorliegenden Antrag und weist auf die vorliegende schriftliche Begründung hin.
Es findet eine Aussprache statt und der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion erläutert die Gegenargumente und erhält aus den übrigen Kreistagsfraktionen lautstarke Unterstützung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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