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ALLRIS - Auszug

21.10.2020 - 6.1 Kreisstraßen - Sachstand Deckenerneuerungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hetzel weist auf einen Übertragungsfehler in der Vorlage hin. In der Tabelle ( S. 2 d. Vorlage ) wurde K 57 fehlerhaft aufgeführt. Diese kommt im Jahr 2020 nicht zur Umsetzung, u.a. da die erforderlichen Förderanträge vom Ingenieurbüro trotz mehrfacher Mahnung bisher nicht vorgelegt wurden. Mit dem LBV-SH sei deswegen verabredet, dass die Maßnahme K 3 nun planerisch so weit vorangetrieben wird, dass eine Beauftragung möglichst noch in 2020 und eine Umsetzung früh in 2021 erfolgen kann.

 

Herr Böttcher ( WGK ) weist darauf hin, dass bei der K 67 der Mittelstreifen, der früher da war, nunmehr fehlt.
 

Herr Hetzel führt aus, dass alte Kreisstraßen oft nicht den heutigen Regelquerschnitten entsprechen. So sind ältere Straßen oft nicht breit genug oder die heute geltenden Sicherheitsräume sind nicht erfüllt. Daher kommt es zu Veränderungen, sobald Straßen erneuert werden.
 

 

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Anlagen zur Vorlage