19.02.2020 - 9 Richtlinie zur Förderung von Jugendpflegefahrten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 19.02.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Christina Mönke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Nielsen spricht dem Kuratorium für Jugendarbeit ihren Dank für die schnelle Erarbeitung der Richtlinie aus.
Frau Mönke bittet um Korrektur eines Schreibfehlers unter § 6 zum Inkrafttreten.
Das Datum 09.03. muss in 23.3.2020 geändert werden.
Es folgt eine rege Diskussion.
Die Fraktion der SPD bringt folgende Änderung der Richtlinie zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Ergänzung der Überschrift des § 2 Antragsberechtigung um „…und Antragsvoraussetzungen“ sowie die Streichung des § 3 der Richt-linie.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 10 |
Enthaltungen: | 1 |
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinie zur Förderung von Jugendpflegefahrten mit den ergänzenden Anlagen vorbehaltlich der Klärung des Begriffes Trampfahrten zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 2 |
Beschluss:
Dem Kreisjugendring werden - vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zu der Richtlinie - die Aufgaben zur Umsetzung der Richtlinie übertragen.
Der Kreisjugendring erhält zur Deckung seines hieraus entstehenden Verwaltungsaufwandes aus dem Budget des Jugendhilfeausschusses (20 T€) für das Jahr 2020 eine monatliche Zahlung von 350 €, insgesamt 4.200 € als Budget im Jahr 2020.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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87,2 kB
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