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ALLRIS - Auszug

20.11.2019 - 8.3 Anfrage der Fraktion FDP - Erreichbarkeit des B...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hetzel beantwortet die von der FDP-Fraktion gestellte Anfrage zum Thema Erreichbarkeit des Bauamtes.

 

  1. Warum kann die telefonische Erreichbarkeit des Bauamtes in den Nachmittagsstunden nicht gewährleitet werden?

    Die Mitarbeiter/ -innen der Bauaufsichtsbehörde sind während der allgemeinen Geschäftszeiten der Kreisverwaltung telefonisch und persönlich erreichbar. Auf die Geschäftszeiten wird auf der Internet-seite der Kreisverwaltung hingewiesen. Wochentags hat die Kreisverwaltung für den allgemeinen Publikumsverkehr dienstags und donnerstags nachmittags geöffnet.
    Zudem wird darauf verwiesen, dass die Mitarbeiter/-innen nicht immer persönlich anwesend sein können, da sie sich im Außendienst bzw. in Ortsterminen mit den Ämtern befinden können. Es empfiehlt sich daher, zunächst einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

    Die telefonische Erreichbarkeit ist während der Geschäftszeiten grundsätzlich über das Bürgerbüro (-492) gesichert. Die zentrale Telefonnummer ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung bekannt gegeben.
    Außerhalb der Geschäftszeiten werden der Schriftverkehr bzw. die eingehenden Anträge bearbeitet.
     
  2. Welche Regelungen kommen hier zum Tragen?

    Ziff. 1.4 der Dienst- und Geschäftsanweisung der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde.


 

 

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Anlagen zur Vorlage