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ALLRIS - Auszug

13.11.2019 - 4.3 Anpassung der Berichterstattung zur Kindeswohlg...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Voerste erklärte, dass der Kinderschutzbericht zukünftig immer erst im Herbst erstellt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Vergleich mit der Bundesstatistik schwierig, da z.B. im Kreis nur das jüngste Kind einer Familie gezählt wurde, bei der Bundesstatistik alle Kinder.

Von den 1210 im Kreis eingegangenen Meldungen einer Kindeswohlgefährdung wurde bei 5% eine Gefährdung festgestellt. Damit liegt der Kreis Rendsburg –Eckernförde deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 15%.

Der Großteil der Meldungen erfolgt durch die Polizei und die Gerichte. Das zeugt von einer guten Zusammenarbeit. Zukünftig muss aber geprüft werden, ob alle diese Meldungen statistisch als Meldung einer Kindeswohlgefährdung zu erfassen sind.