14.11.2019 - 3 Prüfungsberichte über die Prüfung besonderer Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Unterausschuss Rechnungsprüfung
- Datum:
- Do., 14.11.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Mira Brück
Wortprotokoll
Der Vorsitzende verwies auf die übersandten Prüfberichte über die Prüfung besonderer Verwaltungsbereiche- und aufgaben.
Die Aufteilung der Fördermittel auf die Kindertagesstätten der kreisangehörigen Ämter und Gemeinden ist nicht korrekt erfolgt. Eine Stellungnahme zu dem Prüfbericht liegt dem Prüfungsamt bisher nicht vor. Die Verwaltung führte aus, dass für die 2. Rate 2019 die Bescheide erstellt und die Beträge entsprechend gekürzt worden seien.
Seitens des Ausschusses werden die Bedeutung des Vier-Augen-Prinzips und die Kontrolle bei der Aufteilung der Fördermittel besonders hervorgehoben.
Der Unterausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, sich die Stellungnahme des Fachbereiches Jugend und Familie als Mitteilungsvorlage vorlegen zu lassen.
Bezüglich des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 des BBZ am NOK erklärte Herr Lüth, dass es nicht akzeptabel sei, dass der Jahresabschluss erst mit so deutlichem zeitlichem Verzug zur Prüfung in nicht ausreichender Qualität vorläge. Der Ausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anmerkungen des Prüfungsamtes umgesetzt werden sollten.
Frau Groeper erklärte, dass das BBZ am NOK den Jahresabschluss ohne Unterstützung der Stabsstelle Finanzen erstellen würde, da sich das BBZ am NOK buchhalterisch vom Kreis getrennt habe.
Der Unterausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, vom BBZ am NOK bis spätestens 31.12.2019 eine Stellungnahme zum Prüfbericht über den Jahresabschluss 2016 anzufordern. Weiterhin wird empfohlen, bis zum 31.03.2020 eine Stellungnahme über den Vollzug der eingeleiteten Maßnahmen und die Haushaltsabschlüsse zu erhalten.
Zu dem Bericht über die unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung der Kreisverwaltung erklärte Frau Groeper, dass die Stabsstelle Finanzen das Vollstreckungsprogramm jetzt vollumfänglich nutzen würde.
Der Ausschuss nahm Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
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