Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

23.10.2019 - 7 Forderungen des Omnibus Verband Nord (OVN) e.V.

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Göttsch führte in das Thema ein und verwies zum einen auf die Forderungen des Omnibus Verbandes Nord e.V. (OVN) in Bezug auf die anstehende Vergabe der Verkehrsleistungen im ÖPNV des Kreises Rendsburg-Eckernförde und zum anderen auf den zum TOP 7.1 vorliegenden Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 19.10.2019 zur Einhaltung der Tariftreue. Sie erteilte Herrn Tretbar-Endres das Wort.

 

Herr Tretbar-Endres begründete den o.g. Antrag der SPD-Kreistagsfraktion damit, dass die Forderung des OVN zur Tariftreue sinnvoll und nachvollziehbar sei. Daher möchte auch die SPD-Kreistagsfraktion, dass eine Formulierung in die Ausschreibung für die Überlandverkehre aufgenommen werde, wonach die Einhaltung der Tariftreue vom Aufgabenträger regelmäßig kontrolliert werde.

 

Herr Dr. Kruse erklärte dazu, dass es vergaberechtlich möglich wäre, eine solche Formulierung in die Ausschreibung aufzunehmen.

 

Anschließend begründete Herr Dr. Schack als Geschäftsführer des Omnibus Verbandes Nord e.V. gemeinsam mit Graf von der Recke die einzelnen Forderungen und appellierte an den Ausschuss, dass auch die Interessen der mittelständischen Omnibusunternehmen bei der Vergabe der Verkehrsleistungen Berücksichtigung finden müssten, damit auch diese eine Chance hätten, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung der Lose und die Kontrolle der Tariftreue.

 

Herr Dr. Kruse wies darauf hin, dass die Möglichkeit bestünde, dass sich mehrere Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, um dann ein gemeinsames Angebot auf ein Los abzugeben. Eine zu große Anzahl von Losen könnte dazu führen, dass der Überlandverkehr nicht mehr handhabbar wäre.

 

Nach einem weiteren argumentativen Austausch hinsichtlich der Forderungen des OVN wurde über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion (TOP 7.1) abgestimmt.

 

Bezugnehmend zur Ausschreibung fasste der Ausschuss einstimmig den folgenden Beschluss:

„Die Einhaltung der Tariftreue wird vom Aufgabenträger regelmäßig kontrolliert.“

 

Herr Dr. Kruse kündigte an, dass die Verwaltung nach Abschluss des Vergabeverfahrens dem Ausschuss einen Vorschlag unterbreiten werde, aus dem hervorgehe, in welchem zeitlichen Rhythmus eine Kontrolle der Tariftreue realisierbar wäre.  

 

Der Ausschuss nahm dies zur Kenntnis.
 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage