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ALLRIS - Auszug

17.06.2019 - 12.1 Gründung einer Klimaschutzagentur - Fraktionsan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss 1:

1) Der Kreis Rendsburg-Eckernförde unterzeichnet eine Absichtserklärung, Gesellschafter der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden. 

 

2) Die zu gründende Klimaschutzagentur bietet für alle Gemeinden des Kreises eine

kostenfreie, allgemeine Klimaschutzberatung an. Kommunen, die Gesellschafter der

Klimaschutzagentur sind, haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Diese werden im Gesellschaftervertrag festgehalten.

 

3) Die Kreisverwaltung wird ermächtigt, die Gründung der Klimaschutzagentur

vorzubereiten und dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Die Kommunen sind in die Gründung der Gesellschaft einzubinden.

 

4) Die Klimaschutzagentur wird als gGmbH gegründet. Gesellschafter können der Kreis und die Kommunen sein, die bis zum Gründungszeitpunkt eine Absichtserklärung unterzeichnet haben, der Agentur beizutreten. Weitere Gesellschafter können nach der Gründung hinzukommen.

 

5) Die Kreisverwaltung wird ermächtigt, einen Geschäftsführungsvertrag mit der WFG zu verhandeln. Dieser ist dem Hauptausschuss zur Genehmigung vorzulegen.

 

6) Für die Beteiligungsverwaltung durch die Kreisverwaltung wird das Personalbudget zum 01.01.2020 um 40.000 Euro aufgestockt.

 

7) Ab dem Jahr 2020 beläuft sich der jährliche Beitrag des Kreises Rendsburg-

Eckernförde auf 275.000 Euro pro Jahr. 

 

8) Die Gesellschaftereinzahlung des Kreises für das Jahr 2019 bemisst sich nach dem tatsächlichen Gründungsdatum und beträgt 1/12 von 275.000 Euro pro Monat,

beginnend mit dem Monat der Gründung. Die Mittel hierfür sind aus dem Teilhaushalt

511102 bereitzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

12

Enthaltungen:

12

 

Beschluss 2:

Die CDU beantragt, den folgenden Punkt an den Hauptausschuss zu überweisen:


Der Kreistag beschließt, dass von dem im Teilhaushalt 511102 (Klimaschutz) zur Verfügung stehenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in 2019 Mittel in Höhe von 40.000 € als Personalaufwendungen für 1,5 Stellen für den Klimaschutz bereit gestellt werden. Davon wird eine Stelle für den fachlichen Klimaschutz sowie eine halbe Stelle für die organisatorische Umsetzung der Klimaschutzagentur bei der Beteiligungsverwaltung verwendet.

Die Person des fachlichen Klimaschutzes wird in die dann gegründete Klimaschutzagentur übergehen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

53

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage