20.06.2019 - 7 Gewährung von Integrationsmitteln zur Förderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 20.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.3 Zuwanderung
- Bearbeiter/in:
- Said Naji
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Herr Petersen erläutert den Sachverhalt: Bisher waren Neuzugewanderte, welche sich in der Aufenthaltsgestattung befinden, von ausbildungsbegleitenden Unterstützungsleistungen (z.B. Nachhilfemaßnahmen) ausgeschlossen, sofern sie nicht aus den fünf Herkunftsländern mit „guter Bleibeperspektive“ (Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia) kamen. Die Verwaltungsvorlage zielte darauf ab, diese Förderlücke für die betreffende Gruppe im Kreisgebiet zu schließen. Mit dem am 07.06.2019 vom Bundestag beschlossenen Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz wurden ausbildungsbegleitende Unterstützungsleistungen vollständig für alle Neuzugewanderten mit Zugang zum Arbeitsmarkt geöffnet. Die Förderlücke ist somit vom Gesetzgeber geschlossen worden. Die Vorlage kann damit zurückgezogen werden.
Herr Lüth erkundigt sich nach der Auszahlungspraxis bei Projekten. Herr Naji erklärt, dass die Fördermittel zunächst voll ausgezahlt würden und erst im Rahmen der Projektabrechnung ggf. zurückgefordert würden. Der Landrat sagt eine Prüfung der Möglichkeiten einer gestaffelten Auszahlung zu.
Anlagen zur Vorlage
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