17.06.2019 - 12 Klimaschutzstellen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mo., 17.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/2019/969 Klimaschutzstellen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag öffentlich
- Federführend:
- Landrat
- Bearbeiter/in:
- Judith Matthiesen
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Es erfolgt eine zehnminütige Pause.
(Protokollanmerkung: Die Beratung über die Klimaschutzstellen und die Gründung einer Klimaschutzagentur findet gemeinsam statt.)
Herr Lüth begründet den Antrag der Fraktionen von SPD, SSW und WGK zur Einrichtung von Klimaschutzstellen in der Kreisverwaltung. Er stellt zahlreiche Argumente vor, die gegen die Gründung einer Agentur sprechen.
Die Fraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen sprechen sich für die Gründung einer Klimaschutzagentur aus, da nach ihrer Auffassung auf diesem Weg tatsächlich mehr Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes durch die Kommunen umgesetzt werden.
Herr Albrecht stellt den Antrag, Punkt 7 des Antrages von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen zur Gründung einer Klimaschutzagentur wie folgt zu ändern:
„Der Kreistag beschließt, dass von dem im Teilhaushalt 511102 (Klimaschutz) zur Verfügung stehenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in 2019 Mittel in Höhe von 40.000€ als Personalaufwendungen für 1,5 Stellen für den Klimaschutz bereit gestellt werden. Davon wird eine Stelle für den fachlichen Klimaschutz sowie eine halbe Stelle für die organisatorische Umsetzung der Klimaschutzagentur bei der Beteiligungsverwaltung verwendet.
Die Person des fachlichen Klimaschutzes wird in die dann gegründete Klimaschutzagentur übergehen.“
Herr Dr. Dolgner bittet darum, durch die Verwaltung prüfen zu lassen, inwiefern die Umsatzsteuerpflicht auch für die Personalausgaben einer gGmbH besteht. Außerdem müsse geprüft werden, wie und mit welchen Auswirkungen der Personalübergang zur Agentur der derzeit in der Kreisverwaltung Beschäftigten konkret erfolgen soll.
Weiterhin müsse unter Umständen auch die Gründung eines Zweckverbandes in Betracht gezogen werden.
Frau Dr. von Milczewski, Herr Tank, Frau Zülsdorff und Herr Rösener stellen einen Antrag nach Geschäftsordnung auf „Schluß der Beratung“.
Der Antrag auf Schluss der Beratung wird nach Abschluss der Anhörung aller Fraktionen angenommen.
Herr Albrecht stellt den Antrag auf Überweisung des vorher gestellten Änderungsantrages zu Punkt 7 an den Hauptausschuss.
Es erfolgt die Beschlussfassung:
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, den Landrat zu bitten, in der Kreisverwaltung eine Stabsstelle Klimaschutz einzurichten und hierfür zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei zusätzliche Klimamanager einzustellen.
Diese sollen Klimaschutzmaßnahmen in den Gemeinden des Kreises initiieren, beraten und auch vor Ort bei der Umsetzung von Maßnahmen, z.B. durch Hilfe bei der Einwerbung von Fördermitteln, Antragstellung und Sammelbestellungen unterstützen.
Die Stelle des bisherigen Klimamanagers wird der Stabsstelle zugeordnet und soll sich um den Klimaschutz in der Kreisverwaltung, den kreiseigenen Liegenschaften und den Gesellschaften mit Kreisbeteiligung kümmern. Gemeinsam soll ein Masterplan Klimaschutz mit konkreten Maßnahmen entwickelt werden. Sobald einzelne Maßnahmen vorgeschlagen und entwickelt sind, soll über diese beschlossen werden.
Für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen für 2019 werden 100 T € als Mitfinanzierung für die Schaffung von Klimaschutzmanagern in Ämtern, Städten oder Gemeinden zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte Mittel sollen eigene Klimaschutzmaßnahmen fördern oder in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Zur Finanzierung wird der Haushaltstitel 511102 Pos. 16 verwandt, wobei 50 T Euro für die beiden Personalstellen in 2019 umgewidmet werden sollen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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