23.05.2019 - 6 Antrag zum TRAFO 2 - Kulturprojekt der Kulturst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 23.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.4 Schul- und Kulturwesen
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und die Tischvorlage. Diese enthält den Beschlussvorschlag für den Hauptauschuss auf Grundlage des Empfehlungsbeschlusses aus der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung vom 20.05.2019.
Herr Hetzel berichtet über das bisherige Verfahren. Er weist insbesondere darauf hin, dass die Umsetzungsphase erst 2020 beginnen kann. Die Entscheidung, ob die Kulturstiftung für die Umsetzung des Porgramms ausgewählt wird, fällt erst im Dezember dieses Jahres.
Die seitens der Bundeskulturstiftung geforderte 0,5-Stelle in der Verwaltung kann auch durch Fördermittel finanziert werden.
Der Beschluss dient dazu, die Kulturstiftung des Kreises in Zusammenarbeit mit dem Nordkolleg zu ermächtigen als Projektträger einen Antrag auf die Umsetzungsphase zu stellen und alle Förderbedingungen zu erfüllen.
Der Beschlussvorschlag setzt sich aus drei wesentlichen Themen zusammen, die sich aus den Förderbedingungen des TRAFO-II-Programms ergeben:
1.) Finanzielle Aussagen:
Der Beschluss sagt zu, dass im Erfolgsfall die finanziellen Eigenmittel erbracht werden.
Darüber hinaus wird erklärt, dass die Förderungen an die Kultureinrichtungen, an denen der Kreis beteiligt ist, über die Projektlaufzeit nicht gekürzt werden.
Diese Aussagen stehen unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Das ist der Bundeskulturstiftung auch bekannt.
2.) Personelle Aussagen:
Die Förderbedingungen des TRAFO-II-Programms sehen vor, dass eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter der beteiligten öffentlichen Verwaltungen zur Mitarbeit im Transformationsprojekt mit mindestens 50% freigestellt oder abgeordnet wird.
Dabei wird keine Aussage darüber getroffen, ob diese Person in der Verwaltung selbst arbeitet oder auch in das Projekt abgeordnet werden kann.
3.) Der Beschluss bekräftigt, dass die Kulturstiftung des Kreises in Zusammenarbeit mit dem Nordkolleg Antragsteller und im Erfolgsfall auch Projektträger sein soll.
Die Kreisverwaltung ist überzeugt davon, dass sich die Organisation im Kreis – die Kulturarbeit erfolgt über die Stiftung des Kreises unmittelbar –bewährt hat und im Antragsverfahren auch als erfolgreiches Modell ein Alleinstellungsmerkmal darstellen wird. Insoweit wurde der ehrenamtliche Kulturbeauftragte des Kreises räumlich im Nordkolleg der Kulturstiftung des Kreises RD-ECK angebunden.
Ein Projekt solcher Größe muss professionell begleitet werden. Das gilt für die Inhalte genauso wie für die Verwaltung des Projektes. Die Kulturstiftung und v.a. das Nordkolleg verfügen über große Erfahrung, nicht nur in der inhaltlichen Gestaltung, sondern auch in der administrativen Abwicklung von Projekten. Diese Fachkompetenz und auch die notwendigen Ressource bestehen in dieser Form in der Kreisverwaltung nicht.
Aus diesem Grund ist es richtig, dass der Antrag und im Erfolgsfall auch die Abwicklung des Projektes durch die Kulturstiftung des Kreises und das Nordkolleg erfolgt.
Die Kreisverwaltung wird auch eine mögliche Stelle eines Kulturmanagers in das Projekt abordnen, um die bestehend und bewährte Organisation der Kulturarbeit im Kreis weiter zu stärken und zu gewährleisten.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung, dem Kreistag zu empfehlen,
- den Antrag der Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde in Zusammenarbeit mit dem Nordkolleg Rendsburg zur Teilnahme an der Umsetzungsphase von „TRAFO 2 – Modelle für Kultur im Wandel“ grundsätzlich zu unterstützen. Sie empfiehlt der Verwaltung die hierfür erforderlichen anteiligen Haushaltsmittel für die Dauer der Projektlaufzeit von 2020 – 2023 bezüglich des Eigenanteiles von 312.500 € im Haushalt einzuplanen.
- die Verwaltung zu ermächtigen, mit den Städten Rendsburg, Eckernförde und Büdelsdorf und mit den beteiligten Ämtern und Gemeinden sowie dem Land Schleswig-Holstein Verhandlungen für eine gleichzeitige anteilige Förderung aufzunehmen,
- dass die Höhe der kommunalen Zuwendungen für die am Projekt teilnehmenden Kultureinrichtungen in der Laufzeit des Programms TRAFO 2 (2020-2023) auf Basis des Haushaltsjahres 2018 nicht gekürzt werden. Diese Zusage gilt vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
- die im Haushalt 2019 für dieses Projekt veranschlagten und in 2019 nicht benötigten Mittel in Höhe von maximal 60.000 € ins Haushaltsjahr 2020 zu übertragen,
- im Haushalt 2020 den Kreisanteil in Höhe von 18.200 € sowie in der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2021-2023 den Kreisanteil in Höhe von jährlich 78.200 € einzustellen,
- die Haushaltsmittel 2020-23 mit dem Sperrvermerk zu versehen, so dass die Verwendung nur bei gleichzeitiger Förderung durch die Bundeskulturstiftung erfolgt,
eine qualifizierte 0,5-Stelle eines Kulturmanagers beim Kreis aus Projektmitteln befristet für die Dauer des Projektes einzurichten.