21.03.2019 - 6 Sachstand Neubau FTZ und LZ-G
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Umwelt- und Bauausschuss
- Datum:
- Do., 21.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.1 Gebäudemanagement
- Bearbeiter/in:
- Kerstin Wollschläger
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Hetzel berichtet zur Vorlage. Mit einem Einzug in das Gebäude wird unter Berücksichtigung einer Projektlaufzeit von 40 Monaten im Mai 2021 gerechnet.
Frau Wollschläger ergänzt, dass das Grundstück neu vermessen wurde und nun doch über 23.000 qm groß ist. Auf Nachfrage der Politik im Haushaltsausschuss, inwieweit in dem Kaufvertrag auch eine Rücktrittsregelung getroffen werden müsse, falls Altlasten festgestellt werden, hat sich die Verwaltung diesbezüglich mit ihrem Notar ausgetauscht. Der Notar hat empfohlen, im Kaufvertrag ein generelles Rücktrittsrecht bis 30.11.2019 einzuräumen, um alle erforderlichen Untersuchungen abzuschließen. Des Weiteren wurde ein Rücktrittsrecht bei nicht erteilter Baugenehmigung bis 30.06.2020 eingeräumt..