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ALLRIS - Auszug

11.02.2019 - 3 Beschlussfassung über den Jahresabschluss des K...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verwies auf die übersandten Unterlagen (Schlussbericht, Lagebericht und Anlagen)  sowie auf die Beschlussvorlage.

 

Herr Ludwig wies  darauf hin, dass die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung des Jahresabschlusses so früh wie in keinem der Haushaltsjahre zuvor dem Rechnungsprüfungsamt vorlagen.

 

Anschließend erläuterte er  die Vorgehensweise bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017. Im vorläufigen Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wurden maßgebliche Einwendungen festgestellt. Da der Jahresüberschuss zu hoch ausgewiesen worden war, war es erforderlich, den Jahresabschluss 2017 in einem verwaltungsökonomisch angemessenen Umfang anzupassen.

 

Im Zuge der Anpassungen wurde eine neue Berechnung der Nachsorgerückstellung vorgenommen. Die tatsächlich zu beziffernden Aufwendungen sind in die  Rückstellungen  mit aufzunehmen. Dafür wurden von der  Abfallwirtschaftsgesellschaft die zu erwartenden Aufwendungen für die Rekultivierung bis einschließlich 2046 in Höhe von 19.521.014,00 €  berechnet. Bei dieser Berechnung wurden künftig zu erwartende Zinsen und künftig aus dem Gebührenhaushalt zu erwirtschaftende Mittel  berücksichtigt.

 

Herr Lüth wies  auf die mit der AWR geschlossene Vereinbarung im Zusammenhang mit der Übertragung von Pflichten gemäß § 16 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)  hin, die die Beteiligung der Anderen Herkunftsbereiche (AHB) an der Nachsorgerücklage durch die AWR regelt. Die Beantwortung der Frage von Herrn Lüth, ob  und wie dies berücksichtigt wurde bei der Berechnung  der Rückstellungen bzw. der Rücklage im Rahmen des Jahresabschlusses des Kreises, sagten Verwaltung und Rechnungsprüfungsamt mit dem Protokoll zu.

 

Antwort Verwaltung und Rechnungsprüfungsamt:

Das Verhältnis der abgelagerten Abfallmengen der AHB zu den Gesamtablagerungsmengen der privaten Haushalte (17,27 zu 82,73 %) wurde  auch bei der Rückstellung und Nachsorgerücklage beachtet.

Der Rückstellungsbetrag i.H.v. 19.521.014,00 € entspricht dem Anteil des Kreises von 82,73 %.

 

Anschließend wurden die Planabweichungen unter Ziffer 7 des Schlussberichtes  vom Unterausschuss  Rechnungsprüfung besprochen. Die Fragen der  Ausschussmitglieder wurden durch die Vertreter der Verwaltung beantwortet.

 

Herr Tank wies darauf hin, dass die Anlagenbuchhaltung nach Anregung des Rechnungsprüfungsamtes zu überarbeiten sei. Frau Groeper sicherte Erledigung zu.

 

Herr Lüth führte aus, dass bei Ermittlung der Forderungen auf Werthaltigkeit zu achten sei. Herr Ludwig ergänzte, dass das Rechnungsprüfungsamt die pauschale Wertberichtigung empfehle. Die Höhe sollte sich am Durchschnitt der Vorjahre orientieren.

 

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Der Unterausschuss Rechnungsprüfung beschloss einstimmig,  dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2017  gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.712.285,04  € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 3.881.671,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

den Jahresüberschuss in Höhe von 12.449.567,53 € zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 6.261.320,40 zu verwenden sowie den Differenzbetrag in Höhe von 6.188.247,13 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage