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ALLRIS - Auszug

12.12.2018 - 6 Stellungnahme zum Zweiten Entwurf der Teilforts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

zu 6.1 Beschlussfassung

Herr Breuer stellte einleitend die Mitarbeiter der unteren Denkmalpflege, Herrn Dr. Paysen, und der unteren Naturschutzbehörde, Herrn Hurrelmann vor, die bei Fragen weitere fachliche Auskünfte erteilen würden.

Herr Breuer trug vor, dass die Landesregierung die Kriterien bei der Ermittlung der Vorranggebiete für die Windenergienutzung geändert habe. So seien beispielsweise die Abstände zu Siedlungsflächen vergrößert worden. Diese und andere Änderungen hätten im Wesentlichen die Verkleinerung der Vorranggebiete innerhalb des Kreisgebietes zur Folge.

Herr Böttcher hinterfragte, ob damit die Eingaben zum letzten Entwurf der LEP jetzt alle null und nichtig wären oder doch berücksichtigt werden müssten? Herr Böttcher bittet um Auskunft, ob die bereits gemachten Eingaben nun noch einmal zu erfolgen haben.

Herr Breuer wies darauf hin, dass die vorliegenden Unterlagen der zweiten Entwürfe der Raumordnungspläne in Gänze zur Diskussion gestellt worden seien, insofern auch Eingaben, die bereits zu den ersten Entwürfen vorgebracht, vom Land aber bislang nicht berücksichtigt worden seien, erneut vorzubringen wären. Letztlich entscheide das Land im Rahmen einer Abwägung über die eingereichten Stellungnahmen.

Herr Böttcher hinterfragte, wie nun die neuen Flächen ermittelt werden. Bisher erfolgte nur eine rein theoretische Abstandsplanung.

Herr Breuer erklärte, dass die Vorranggebiete wie auch die nachgeordneten Potentialflächen aufgrund der geänderten und sogenannten harten und weichen Tabukriterien und der Abwägungskriterien ermittelt worden seien Danach seien die wenigsten Flächen des ersten Entwurfs aus dem Jahr 2016 gleich geblieben, die meisten Flächen wären eher kleiner geworden, oder es seien neue Flächen hinzugekommen. Bei der verwaltungsseitigen Stellungnahme habe man sich auf die Vorranggebiete konzentriert, in Einzelfällen aber auch Potentialflächen beurteilt. Im Übrigen wies Herr Breuer darauf hin, dass die Vorranggebiete nicht automatisch mit künftigen Windparkflächen gleichzusetzen wären. Vielmehr müsse jeder Investor die Grenzen künftiger Vorranggebiete beachten und sich mit den Vorgaben jeder  einzelnen Fläche auseinandersetzen.

Herr Dr. Höpken hinterfragte, wie weit die bisherigen Entscheidungen rechtlich verbindlich sein werden.

Herr Breuer erklärte, dass aufgrund der noch nicht abgegebenen Stellungnahme noch keine abschließende Beurteilung möglich sei. Inwiefern die jetzt vorliegende Stellungnahme des Kreises eine abschließende wäre, oder ob es noch eine dritte Beteiligungsrunde seitens des Landes geben werde, könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend festgestellt werden.

Herr Dr. Höpken hinterfragte den vorgelegten Entwurf einer Stellungnahme  hinsichtlich der Bereiche der Fließgewässer der Wasser- und Bodenverbände und nannte hierbei beispielhaft die Stellungnahme zu der Einzelfläche PR2_RDE_082.

Herr Breuer erwiderte, dass die fachliche Beurteilung  nur als Hinweis für nachgelagerte Verfahren zu verstehen sei. Sofern die Landesplanung die Flächen unverändert aufrechterhält, werde bei der erwähnten Fläche  nur ein Korridor beidseits des betreffenden Gewässers nicht bebaubar sein, der Rest aber sehr wohl. Herr Böttcher schilderte, dass die Fläche PR2_RDE_060 von Betreibern in Auftrag gegeben wird und bat um Auskunft, ob die untere Naturschutzbehörde hier das vorliegende Gutachten berücksichtigt oder sich nicht beteiligt.

Herr Hurrelmann erläuterte, dass Gutachten stets Bestandteil der Abwägungen und Entscheidungen sind. Gutachten würden im Datenblatt eingetragen, wie z. B. Habitat- und Artenschutz. Die Berücksichtigung von Gutachten sei Aufgabe der Landesplanung als Planersteller.

Frau Göttsch bittet darum, nicht jede einzelne Fläche zu hinterfragen. Das würde den Rahmen sprengen.

Herr Böttcher hinterfragte, ob es nur ein Zufall sei, wenn die untere Naturschutzbehörde über die Flächenplanungen informiert sei und ob künftig auch immer die untere Naturschutzbehörde parallel Informationen bei Eingaben ans Land erhalten sollte.

Herr Hurrelmann bestätigte, dass die untere Naturschutzbehörde lediglich eine Stellungnahme abgibt, die Entscheidung aber beim Land liegt.

Die Stellungnahme wird bei einer Enthaltung angenommen.

 


zu 6.2  Anträge der WGK

Herr Dr. Höpken erklärte, dass über die beiden vorliegenden Anträge vom 08.12.18 und 10.12.18 nicht entschieden werden soll, sondern verschmolzen und in modifizierter Form für die Kreistagssitzung am Montag, den 17.12.2018, eingereicht werden.

Herr Böttcher warf ein, dass bei der kreisseitigen Stellungnahme zu thematisieren ist, dass Klimaschutz das Ziel sei.

Herr Koch bekräftigte, dass nunmehr am Montag über diesen Antrag beschlossen wird.

Frau Göttsch dankt Herrn Dr. Höpken für die Information.

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage